Wohnberechtigungsschein
Wohnungen, die nicht dem freien Markt unterliegen, dürfen nur vermietet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine dieser Voraussetzungen ist der einkommensabhängige Wohnberechtigungsschein (WBS). Neben Vorschriften des Bundes und des Freistaates Sachsen gelten für die Bearbeitung und Erteilung auch kommunale Vorschriften und Beschlüsse der Landeshauptstadt Dresden.
Die Wohnberechtigungsscheine unterscheiden sich nach folgenden Typen:
- WBS "L" zum Bezug belegungsgebundener Wohnungen nach dem Sächsischen Belegungsrechtsgesetz (z. B. Wohnungen der GAGFAH GROUP, WOBA Dresden GmbH)
- WBS "S" zum Bezug mit Städtebaufördermitteln sanierter Wohnungen
- WBS "W" zum Bezug von Wohnungen, welche im Rahmen der vereinbarten Förderung (SAB-Fördermittel) errichtet wurden
- WBS "A" bzw. "Z" zum Bezug alten- und behindertengerechter Wohnungen, welche (zusätzlich) mit Fördermitteln der Kommune subventioniert wurden (bei diesem WBS gelten besondere Zugangskriterien: Vollendung des 60. Lebensjahres oder ein Grad der Behinderung von mindestens 80)
- Typ "B" (Allgemeiner Wohnberechtigungsschein) zum Bezug einer sonstigen öffentlich geförderten Sozialwohnung im Sinne des Wohnungsbindungsgesetzes (zumeist Altbundesländer)
Das Sachgebiet Wohnungsfürsorge bearbeitet Anträge des Vermieters auf Ausnahme vom Grundsatz (Ausnahme-WBS) und Freistellungen von der Belegungsbindung für geförderte Wohnungen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Der Wohnberechtigungsschein ist die Geschäftsgrundlage für den Abschluss eines Mietvertrages und somit zwingende Voraussetzung für den Bezug einer belegungsgebundenen bzw. geförderten Mietwohnung. Der WBS ist ein Jahr gültig.
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen
Sachgebiet Wohnungsfürsorge
- Postfach 120020
01001 Dresden - Junghansstraße 2
01277 Dresden
Zimmer 307 - 315 - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffentlicher Personennahverkehr
- Linien 4, 10, 61
bis Haltestelle Pohlandplatz - Anfahrt mit Bus und Bahn
- Anfahrt mit Bus und Bahn
- Öffnungszeiten
- Dienstag und Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
09.00 Uhr - 12.00 Uhr - (0351) 488 13 90
(0351) 488 13 71 - (0351) 488 12 93
- wohnen@dresden.de
Nachweis des Einkommens - erforderliche Unterlagen
Gebühren
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Antragsformulare sind außerdem im Sachgebiet Wohnungsfürsorge (siehe Kontakt), in den Ortsämtern/Ortschaften sowie in den Bürgerbüros erhältlich.
