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Berichterstattung Behindertenhilfe

Der Dresdner Stadtrat beschloss im Mai 2004, dass die Verwaltung alle zwei Jahre einen Bericht zur Behindertenhilfe vorlegen muss.

Der aktuelle Bericht umfasst den Zeitraum 2008 bis 2009.  Er beschreibt bestehende Rahmenbedingungen für die Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft und die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums einschließlich Verkehr in der Landeshauptstadt Dresden.

Außerdem informiert er zu folgenden Bereichen:

  • Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen
  • Lebensbereiche von erwachsenen Menchen mit Behinderung
  • niederschwellige Angebote der Behindertenhilfe und Schwerbehindertenfahrdienst
  • Verkehr, öffentlicher Raum und barrierefreie Nutzung öffentlicher Gebäude und Einrichtungen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Landeshauptstadt Dresden wird im Behindertenhilfebericht ebenfalls thematisiert.

Die Berichte 2008/2009 und 2006/2007 finden Sie nachfolgend zum Download.

Weitere Informationen

Sachgebiet Sozialplanung

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