Was ist sexistische Werbung?
Unter sexistischer Werbung versteht man nicht nur Darstellungen, die eindeutig sexuellen Charakter tragen und entsprechende Körperteile oder -merkmale in den Bildvordergrund rücken. Sexistische Werbung bedeutet darüber hinaus die stereotype (triviale) Präsentation beider Geschlechter in Bildern. Eine derartige Vermittlung klassischer Rollenverteilungen kann Menschen allein aufgrund ihrer Geschlechtszugehörigkeit diskriminieren.
Woran erkenne ich sie?
Sexistische Werbung zeigt sich zum einen in sexuell aufreizenden Abbildungen von Personen sowie in Texten, die sexuelle Assoziationen hervorrufen. Sie kommt zum zweiten überall dort zum Tragen, wo Frauen und Männer aufgrund der ihnen beigegebenen Attribute klassifiziert werden: So werden Frauen eher klassisch mit Haushalt, Freizeit und begrenzter Intelligenz in Verbindung gebracht, während Männer sich typischerweise für Technik interessieren und beruflich die Karriereleiter erklimmen, wie die Werbung vermittelt. Darüber hinaus wird diskriminierende Werbung im Bildaufbau einer Werbeanzeige deutlich, wenn Menschen beispielsweise in einer dem anderen Geschlecht gegenüber untergeordneten Position, in einer "charakteristischen" Rolle mit jeweiligem Zubehör oder über entsprechende Farbzuordnungen (Frauen: Weiß für Unschuld und Rosarot für Emotionalität; Männer: Blau und Grau für Intelligenz und kühle Sachlichkeit) präsentiert werden.
Was kann ich dagegen tun?
Zu unterscheiden sind pornografische Werbung; Werbung, die die Menschenwürde verletzt und sexistische/diskriminierende Werbung. Dafür gibt es unterschiedliche Wege, sich zur Wehr zu setzen.
- Pornografische Werbung
Laut Definition des Bundesgerichtshofes rückt pornografische Werbung sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund. Die Gesamttendenz derartiger Werbung zielt ausschließlich oder überwiegend auf das Interesse der betrachtenden Person an sexuellen Dingen ab. Herstellung und Verbreitung von pornografischer Werbung ist gemäß § 184 Strafgesetzbuch strafbar. Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Werbung der für ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt melden.
- Werbung, die die Menschenwürde verletzt
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde beruht gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes auf der Vorstellung, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert haben. Wenn Werbedarstellungen dem widersprechen, sind ebenfalls Polizei, Staatsanwaltschaft und/oder Landeskriminalamt strafrechtliche Anlaufstellen. Hinweise können Sie auch an das Ordnungsamt richten.
- Sexistische/diskriminierende Werbung
Da Definition und Konsequenzen für sexistische und/oder diskriminierende Werbung eine juristische Grauzone darstellen, ist das Vorgehen gegen solche Darstellungen schwieriger. Bürgerinnen und Bürger können eine schriftliche Beschwerde an den Deutschen Werberat verfassen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Gewerbeaufsicht zu informieren. Sinn macht es auch, sich neben der Beschwerde beim Deutschen Werberat an den/die Hersteller/-in des Produktes zu wenden oder die Werbeflächenvermietung anzusprechen. Je mehr Beschwerden aus der Bevölkerung eingehen, umso höher ist die Chance, sich erfolgreich gegen sexistische Werbung zur Wehr zu setzen. Weitere Informationen zum Deutschen Werberat sowie zur Rechtslage finden Sie nachfolgend aufgeführt.
- Deutscher Werberat - allgemeine Informationen
- Flyer des Deutschen Werberates allgemein
- Beschwerdeformular des Deutschen Werberates
- weitere Informationen (*.pdf, 8 KB)
Wie kann ich vor Ort für diese Thematik sensibilisieren?
... beispielsweise durch die Ausstellung "Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung". Mediale Angebote und mit ihnen die Werbung sind nicht nur ein Spiegel der Gesellschaft, sondern gestalten deren Lebensgefühl und Mentalitäten aktiv mit. Werbung vermittelt Wert- und Normvorstellungen, Hoffnungen und Wünsche, die sich mit Hilfe der beworbenen Produkte verwirklichen lassen (sollen). So führt Werbung beispielsweise vor, was eine Gesellschaft für typisch weiblich und typisch männlich hält. Die Ausstellung untersucht in einer Momentaufnahme der Jahre 2007/08 Werbeanzeigen und -plakate aus der Tagespresse, der Außenwerbung und der Postwurfsendungen. Sie lässt sich von der Frage leiten, welche Bilder über die Geschlechter präsentiert werden.
Die Ausstellung ist bundesweit ausleihbar. Sie umfasst 25 Tafeln (mit insgesamt 54 Bildern) im Format ca. 60 cm x 84 cm (DIN A1). Als reißfestes und entspiegeltes Displaybanner ist jede Tafel mit festen Aluklemmprofilen incl. Aufhängern versehen. Die Ausleihbedingungen und die Kontaktdaten können Sie beigefügtem Informationsblatt entnehmen. Zusätzlich steht ein Ausstellungskatalog zur Verfügung.
- Ausstellungskatalog (*.pdf, 1099 KB)
- Informationsblatt (*.pdf, 151 KB)
Kontakt zum Verleih der Ausstellung:
Landeshauptstadt Dresden
Büro der Gleichstellungs-
beauftragten, Annette Wiedemann
- Telefonnummer
- (03 51) 4 88 20 41
- Faxnummer
- (03 51) 4 88 31 09
- E-Mail Adresse
