Gleichstellungsbeauftragte für Frau und Mann
Die Aufgabenstellung der Gleichstellungsbeauftragten definiert sich vorrangig aus Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes, dort heißt es:
»Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.«
Die Art. 8 und 18 der Sächsischen Verfassung greifen diese Intention auf:
»Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes.« (Art. 8)
»Frauen und Männer sind gleichberechtigt.« (Art. 18)
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist damit die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung sowie die Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen.
Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören:
- Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit durch Veranstaltungen, Seminare, Medienarbeit, Aktionen, Informationen, Broschüren
- Analyse der realen Lebenslage von Frauen und Männern in Dresden durch Erarbeitung eines periodischen Situationsberichtes
- Abbau bestehender und Vermeidung künftiger Benachteiligung durch Initiierung von Projekten und durch Auseinandersetzung mit der Situation in der Kommune
- Sicherung von Chancengleichheit für Frauen und Männer bei kommunalen Entscheidungen zu Fragen der Arbeitswelt, Gesundheit, Erziehung, Familie, Bildung, Kultur, Stadtplanung und so weiter und des gesamten sozialen Umfeldes durch
- Einflussnahme in relevanten Gremien
- Einbringen von gleichstellungsrelevanten Anliegen und Forderungen und
- Sichtung der Stadtratsvorlagen und Erarbeiten von Stellungnahmen
- Zusammenarbeit mit Stadträtinnen und Stadträten, Personalrat, Verbänden, Vereinen und Organisationen
- Begleitung und Kontrolle der Arbeit der einzelnen Fachämter in Bezug auf Gleichstellungsfragen
- Unterstützung von Existenzgründerinnen/Unternehmerinnen durch Information und Vernetzung
- Erstberatung von Rat suchenden Frauen und Männern im Einzelfall
- Unterstützung der Tätigkeit von Dresdner Einrichtungen und Initiativen für Frauen und Mädchen sowie für Jungen- und Männerprojekte
- Unterstützung der geschlechtersensiblen Arbeit mit Mädchen und Jungen
- Unterstützung von Frauen und Männern in besonderen Lebenslagen und -situationen (zum Beispiel für Alleinerziehende, bei häuslicher Gewalt)
- Begleitung der Umsetzung des Gender Mainstreaming-Ansatzes in der Verwaltung
Auf den Seiten der Landeshauptstadt Dresden finden Sie außerdem weitere Informationen zum Thema "Gender Mainstreaming":
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Landeshauptstadt Dresden
Gleichstellungsbeauftragte
für Frau und Mann
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
2. Etage, Zimmer 126 - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffnungszeiten
- Dienstag und Donnerstag: 9.00 bis 18.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung - (03 51) 4 88 31 09
- www.dresden.de/frau-mann
- (03 51) 4 88 28 13
- (03 51) 4 88 22 67 (Sekretariat)
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Gleichstellungsbeauftragte
verantwortlich für Gremienarbeit, Stadtrat, Arbeitsmarkt, Berufsorientierung, Stadtentwicklung, Gender Mainstreaming/Führungskräfte
- (03 51) 4 88 28 13
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Sachbearbeiterin für Schutz vor Gewalt, Gesundheit, Migration, LSBT, Soziokultur/Bildende Kunst, Forschung zu Gleichstellungsfragen
- (03 51) 4 88 21 36
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Sachbearbeiterin für Vereinbarkeit Familie und Beruf, Arbeit mit behinderten Menschen, Politik und Gesellschaft, geschlechtersensible Kinder- und Jugendarbeit/Kindertagesbetreuung, Förderung freier Träger
- (03 51) 4 88 20 73
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Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz – Leitstelle für Gleichstellung von Frau und Mann
- Albertstraße 10
01097 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- (03 51) 5 64 59 11 (Sekretariat)
- (03 51) 5 64 59 18
- www.sms.sachsen.de
