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Schulnetzplanung

Entwurf der Fortschreibung 2012

Die bereits mit der Schulnetzplanung aus dem Jahr 2006 eingeleitete Trendumkehr zu steigenden Schülerzahlen setzt sich fort und weitet sich auf alle Schularten aus. Eine Sonderstellung nimmt nur noch die berufliche Bildung ein. Kam es in Folge der Schulnetzplanung 2006 noch (mit Ausnahme der Förderschulen) zu Aufhebungen in allen Schularten und fast gleichzeitig bei Gymnasien schon zu Neugründungen, so werden jetzt in allen allgemein bildenden Schularten Neugründungen erforderlich. Gleichzeitig ist abzusehen, dass alle bestehenden Schulen eine höhere Auslastung erfahren werden. Die Fortschreibung der Schulnetzplanung trägt dieser dynamischen Entwicklung der Landeshauptstadt aber auch veränderten bildungspolitischen Rahmenbedingungen Rechnung.

Erklärtes Ziel der Schulnetzplanung ist ein ausgewogenes und leistungsfähiges Schulnetz in allen Schularten, welches den Erfordernissen bis zur nächsten Fortschreibung in fünf Jahren Rechnung trägt und den Anforderungen an die Landeshauptstadt Dresden als Oberzentrum entsprechend der Landesentwicklungsplanung 2003 in Sachsen gerecht wird.

Der Entwurf zur Fortschreibung der Schulnetzplanung wurde am 11. Oktober 2011 durch die OBerbürgermeisterin freigegeben. Dem folgt die Diskussion in den Ortsbeiräten, Schulkonferenzen sowie den Fachausschüssen der Landeshauptstadt. Der Beschluss des neuen Schulnetzplanes ist für das erste Quartal 2012 vorgesehen.

Eltern, die sich in die Diskussion zum vorliegenden Entwurf der Fortschreibung der Schulnetzplanung einbringen möchten, wenden sich bitte an die Schulkonferenz der Schule ihres Kindes.


Geltende Schulnetzplanung - Fortschreibung 2006

Der derzeit geltende Schulnetzplan, Planteile Grundschulen, Mittelschulen und Gymnasien der Landeshauptstadt Dresden wurde mit Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus vom 18. April 2008 mit Nebenbestimmungen genehmigt, für die Planteile Förderschulen, Schulen des zweiten Bildungsweges und berufsbildende Schulen erfolgte die Genehmigung mit Bescheid vom 26. November 2010. In beiden Bescheiden wurde die Landeshauptstadt Dresden beauflagt, dass die nächste Fortschreibung der Schulnetzplanung für alle Schularten bis zum 1. August 2012 dem Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport zur Genehmigung vorzulegen ist.

Rechtsgrundlagen

Seit 2002 gilt als gesetzliche Grundlage für die Schulnetzplanung § 23a Schulgesetz des Freistaates Sachsen (SchulG) i. V. m. der Verordnung zur Schulnetzplanung im Freistaat Sachsen (SchulnetzVO) in der jeweils geltenden Fassung. Gemäß § 7 SchulnetzVO wird der Schulnetzplan nach fünf Jahren fortgeschrieben. Wenn es die Änderung der rechtlichen Grundlagen oder tatsächlichen Gegebenheiten erfordert, ist eine vorzeitige Anpassung vorzunehmen.



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