Integration
9. Kann ein behindertes Kind gemeinsam mit nicht behinderten Kindern aufwachsen?
Integration und Förderung
Die gemeinsame Bildung, Erziehung und Förderung der Kinder bietet Chancen für alle. Mit Blick auf die Stärken der Kinder und entsprechend der Leitfragen »Wo steht das Kind? Was braucht es? Und was muss getan werden, damit es sich gut entwickelt?« können Bildungsprozesse wirkungsvoll angeregt werden.
Die Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Kindertageseinrichtungen regelt die Sächsische Integrationsverordnung vom 13. Dezember 2002. Danach können Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten in Kindertageseinrichtungen aufgenommen werden, wenn ihre Förderung gewährleistet ist.
Jede Aufnahme ist eine sorgfältige Einzelfallentscheidung. Es kann unter Beachtung des Förderbedarfs und der Fördermöglichkeiten auch die Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung bzw. Gruppe (Sondereinrichtung) oder eine Ganztagesbetreuung für behinderte Kinder vorgezogen werden.
Wohnortnahe Einrichtung
Integration ist die Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern gemeinsam mit nicht behinderten Kindern. Ein Kind mit Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderung ist auf Verlangen der Erziehungsberechtigten möglichst wohnortnah in eine Kindertageseinrichtung aufzunehmen. Eltern wählen für ihr Kind nach ihrem Grundverständnis von Bildung und Erziehung die Einrichtung mit der entsprechenden Konzeption aus.
Die Anzahl der Kinder einer Gruppe ist in Abhängigkeit vom Alter der Kinder, der Art und Schwere der Behinderung auf maximal 17 begrenzt.
Besondere Voraussetzungen
Für die Bedürfnisse eines Integrationskindes ist eine heilpädagogische Förderung in der Kindertageseinrichtung gewährleistet, wobei eine soziale Integration im Vordergrund steht. Die Integrationseinrichtung muss nicht nur besondere pädagogische Anforderungen gewährleisten, sondern auch bauliche und ausstattungstechnische Bedingungen erfüllen. So ist für die Kinder ein anregendes Lernumfeld ebenso wichtig wie Rückzugsmöglichkeiten.
Soziales Miteinander
Die Integration erfordert eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Erziehern, Eltern behinderter und nicht behinderter Kinder, Ärzten und Therapeuten. Ein ganzheitliches Konzept verfolgt die gemeinsame Erziehung aller Kinder. Die Kinder lernen mit Besonderheiten bei sich oder anderen umzugehen, damit zu leben und sich gegenseitig zu akzeptieren. Das soziale Miteinander entwickelt sich, Ausgrenzungen werden vermieden. Die Integrationskinder lernen in Alltagssituationen und beim Spiel lebenspraktische Tätigkeiten. Singen, Malen, Gestalten und anderes motivieren sie zu neuen Erfahrungen in allen Entwicklungsrichtungen.
Anmeldung
Anmeldungen für Kinder mit besonderem Förderbedarf nehmen das Sozialamt Dresden oder die Leitung der integrativen Kindertageseinrichtung entgegen. Zu den Anmeldeformalitäten erhalten die Eltern alle erforderlichen Informationen in der Integrationseinrichtung, im Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden und im Sozialamt Dresden.
Kontakt
Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Dresden
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden - 0351-4885121
Kontakt
Sozialamt
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - 0351-4884951
