Eltern, aber nicht verheiratet
Gemeinsames Sorgerecht
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und eines oder mehrere Kinder haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie eine so genannte Sorgeerklärung abgeben.
Um Näheres zu erfahren, wählen Sie bitte im Anhang des Textes Ihr Anliegen aus.
Vaterschaftsanerkennung
Die Vaterschaft kann bereits vor der Geburt eines Kindes anerkannt werden. Dafür müssen beide Elternteile gemeinsam im Jugendamt vorsprechen.
Genauere Informationen zum Thema Vaterschaftsanerkennung finden Sie im Textanhang.
Unterhalt
Mütter oder Väter, die allein für ein Kind sorgen müssen, haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, ebenso wie Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr.
Benötigen Sie speziellere, auf ihre eigene Situation zugeschnittene Informationen zum Thema Unterhalt, dann begeben Sie sich in unser Rathaus Online oder sprechen Sie im Jugendamt vor.
Kontakt
Jugendamt
Abteilung Beistandschaften,
Amtsvormundschaften und
-pflegeschaften
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- 0351-4884761
- 0351-4884803
- jugendamt@dresden.de
Weitere Informationen
Tipps und Hinweise für Alleinerziehende bietet auch eine Broschüre, die vom Projekt "Informationssystem für Alleinerziehende in Dresden" der QAD Dresden GmbH herausgegeben wurde.
