Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung
Eine der ältesten durch die Landeshauptstadt Dresden verwalteten Stiftungen ist das im Jahre 1685 durch die Stadt gegründete Stadtfindelhaus. Archivierte Dokumente der Stiftung belegen den umfangreichen Entwicklungsweg von Arbeit und Zucht in einer Waisenmanufaktur, in welcher Dresdner Straßenkinder ein „zu Hause“ fanden, bis hin zum Kinder- und Jugendheim in der Radeberger Straße 53 in Dresden.
Im Jahre 1641 rief der Rat zu Dresden die Bevölkerung auf, für Bettelkinder zu spenden. 1674 ließ Kurfürst Johann Georg eine Wollmanufaktur mit Wohngebäuden einrichten. Den Anstoß für die Errichtung eines ständigen Obdaches für verwaiste Kinder gab der große Brand von Altdresden im August 1685. So wurde am 6. Oktober des selben Jahres zum Zwecke der Erziehung und Betreuung von Waisen und armen Kindern ein Stadtwaisenhaus eröffnet.
Am 1. Januar 1687 übernahm der Rat der Stadt die Verwaltung der Stiftung.
Die Stadtwaisenhaus-Stiftung wurde 1935 mit der Eugenienstiftung zusammengeführt, einer Stiftung aus dem Jahre 1898 zur Erziehung und Ausbildung von schulentlassenen Waisen oder Halbwaisen. Gegründet hat sie Marie Berset, geborene Müller (1815-1898) zum Andenken an ihre Tochter Eugenie.
Im Jahre 1948 wurde die Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung an die Sammelstiftung der Stadt Dresden verwaltungsmäßig angeschlossen.
Im Februar 2000 ist der Fortbestand der Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung mit Sitz in Dresden durch das Regierungspräsidiums Dresden festgestellt worden.
Die Prägung der heutigen Lebensverhältnisse der Kinder und Jugendlichen, hervorgerufen durch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Veränderungen, erforderten eine Anpassung des Stiftungszweckes unter Berücksichtigung des Stifterwillens.
Um das Objekt wieder seiner Zweckbestimmung zuführen zu können, wurden 2007 umfangreiche Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Seit dem 01.10.2007 wird das Gebäude mit Grundstück an das Diakonische Werk, Stadtmission Dresden e. V., zur Nutzung als Kinder- und Jugendheim vermietet.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Betreuung, Erziehung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen, die unter Amtsvormundschaft des Jugendamtes stehen oder für die eine ihrem Wohl entsprechende Erziehung im Elternhaus nicht gewährleistet ist. Dies geschieht vorrangig durch Förderung ihrer sozialen Kompetenz sowie ihrer intellektuellen, praktischen, künstlerischen sowie sportlichen Fähigkeiten.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Projekten des Trägers der Kinder- und Jugendhilfe im stiftungseigenen Heim in Dresden, Radeberger Straße 53, oder durch die Förderung von Projekten anderer Träger der Kinder- und Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Dresden aus den erwirtschafteten Erträgen der oben genannten Liegenschaft, und durch Zuwendungen an bedürftige Amtsmündel.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.
Vermögen
Das Vermögen der Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung besteht aus dem Grundstück mit Gebäude in der Radeberger Straße 53 in 01099 Dresden, sowie aus Geldvermögen.
Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen erhöht werden, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen und nicht mit Auflagen verbunden sind, dem die Stiftungssatzung entgegensteht.
Rechtsverhältnisse
Die Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung mit Sitz in Dresden ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und zugleich kommunale örtliche Stiftung im Sinne von § 13 des Sächsischen Stiftungsgesetzes (SächsStiftG) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Sie handelt in selbstloser Absicht und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Organe & Gremium
Die Stiftung wird von den Organen der Landeshauptstadt Dresden nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und nach den sonstigen für die Verwaltung des Vermögens, für die Führung des Haushalts, für die Schulden und für das Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Landeshauptstadt Dresden geltenden Vorschriften verwaltet und vertreten.
Organe der Stiftung sind die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden. Die Oberbürgermeisterin vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie ist Vorstand gemäß der §§ 86, 26 des BGB.
Der Stadtrat überträgt seine Aufgaben mit Ausnahme von § 12 der Satzung (Satzungsänderung, Zusammenlegung, Aufhebung der Stiftung) an das Stiftungsgremium.
Die Mitglieder des Stiftungsgremiums üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
Das Stiftungsgremium besteht aus fünf Personen. Mitglieder des Stiftungsgremiums sind die Oberbürgermeisterin, der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften und drei Mitglieder des Stadtrates.
Die drei Mitglieder des Stadtrates werden durch den Stadtrat für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Stadtrates in das Stiftungsgremium gewählt.
Gremium der Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung
-
Helma Orosz
Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden - Hartmut Vorjohann
Beigeordneter für Finanzen und Liegenschaften - Dr. Gudrun Böhm
Stadträtin, CDU-Fraktion - Tilo Kießling
Stadtrat, Fraktion DIE LINKE - Franz-Josef Fischer
Stadtrat, Bürgerbündnis/Freie Bürger-Fraktion
Kontakt
Stadtwaisenhaus-Stiftung mit Eugenienstiftung
c/o Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei
- Postanschrift
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Telefonnummer
- 0351-4882252
- Faxnummer
- 0351-4882081
- E-Mail Adresse
- stadtkaemmerei@dresden.de
Satzung der Stadtwaisenhaus-Stiftung
- Satzung abrufen (*.pdf, 287 KB)

Stiftungseigenes Heim in der Radeberger Straße 53

Gegründet am 8. Oktober 1685
Seit 1879 städtisches Kinderheim
