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Sammelstiftung der Stadt Dresden

Viele wohlhabende ehrenwerte Dresdner Bürgerinnen und Bürger hinterließen das Vermächtnis, dass ihr Vermögen in wohltätige Stiftungen eingebracht werde.

Dazu gehörte unter anderem die im Jahre 1880 gegründete Gottfried-Semper-Stiftung (Professor an der königlichen Akademie der bildenden Künste in Dresden), die 1894 gegründete Bienert-Stiftung (Kommerzienrat Gottlieb Traugott Bienert, welcher wesentlich zur Entwicklung des Stadtteiles Dresden-Plauen beitrug) und die zum Gedenken an den Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Dresden, geheimer Rat Dr. Alfred Stübel, im Jahre 1895 gegründete Stübel-Stiftung, um hier aus der Vielzahl der Stiftungen, die in die Sammelstiftung der Stadt Dresden eingingen, nur einige zu nennen.

Die Sammelstiftung Dresden wurde im Jahre 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Zusammenlegung örtlicher Stiftungen vom 25.02.1948 durch Vereinigung der von der Stadt Dresden verwalteten und beaufsichtigten Stiftungen, deren Reinertrag im letzten vor dem 01.01.1948 beendeten Rechnungsjahr weniger als 3.000 RM betrug, gegründet. Auf diese Weise wurden 162 Einzelstiftungen zusammengefasst und weitere 18 Stiftungen der Sammelstiftung Dresden verwaltungsmäßig angegliedert.

Angepasst an die gesellschaftlichen Veränderungen erfüllt die Sammelstiftung der Stadt Dresden heute im Sinne ihrer wohltätigen Stifterinnen und Stifter ihren ursprünglichen Zweck, Dresdner Bürgerinnen und Bürgern in besonders drängenden sozialen Notlagen zu helfen und bedürftige Menschen nicht im Abseits stehen zu lassen.

Stiftungszweck

Zweck der Sammelstiftung der Stadt Dresden ist die Förderung der Jugend-, Familien- und Altenhilfe der Dresdner Bürgerinnen und Bürger, der Dresdner sozialen Einrichtungen und des Wohlfahrtswesens. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gewährung von einmaligen oder kurz dauernden Geldzahlungen oder zinslosen Darlehen an:

  • kinderreiche Familien
  • Familien mit behinderten Kindern
  • in Not geratene Familien unter der Voraussetzung des ständigen Wohnsitzes in Dresden und der Bedürftigkeit im Sinne des § 53 der Abgabenordnung
  • Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt Dresden oder des Wohlfahrtswesens
  • Seniorinnen und Senioren, Senioreneinrichtungen der Stadt Dresden oder des Wohlfahrtswesens
  • behinderte Menschen oder Behinderteneinrichtungen der Stadt Dresden oder des Wohlfahrtswesens

Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.

Vermögen

Das Vermögen der Sammelstiftung der Stadt Dresden setzt sich zusammen aus Liegenschaften, Hypotheken und Geldvermögen.

Aus den Erträgen des Grundstockvermögens konnten im Jahr 2008 Projekte, Einrichtungen und Maßnahmen mit einem Gesamtbetrag von 27.634,36 EUR unterstützt werden.

Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen erhöht werden, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen und nicht mit Auflagen verbunden sind, dem die Stiftungssatzung entgegensteht.

Rechtsverhältnisse

Die Sammelstiftung der Stadt Dresden ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und zugleich kommunale örtliche Stiftung im Sinne von § 13 des Sächsischen Stiftungsgesetzes (SächsStiftG) in Verbindung mit § 94 Absatz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO).

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie handelt in selbstloser Absicht und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Organe & Gremium

Die Stiftung wird von den Organen der Landeshauptstadt Dresden nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und nach den sonstigen für die Verwaltung des Vermögens, für die Führung des Haushalts, für die Schulden und für das Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Landeshauptstadt Dresden geltenden Vorschriften verwaltet und vertreten.

Organe der Stiftung sind die Oberbürgermeisterin und der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden. Die Oberbürgermeisterin vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Sie ist Vorstand gemäß der §§ 86, 26 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Der Stadtrat überträgt seine Aufgaben mit Ausnahme von Satzungsänderungen, Zusammenlegungen oder Aufhebung der Stiftung an das Stiftungsgremium.

Die Mitglieder des Stiftungsgremiums sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.

Das Stiftungsgremium besteht aus fünf Personen. Mitglieder des Stiftungsgremiums sind die Oberbürgermeisterin, der Beigeordnete für Finanzen und Liegenschaften und drei Mitglieder des Stadtrates.

Die drei Mitglieder des Stadtrates werden durch den Stadtrat für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Stadtrates in das Stiftungsgremium gewählt.

Gremium der Sammelstiftung der Stadt Dresden

  • Helma Orosz
    Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden
  • Hartmut Vorjohann
    Beigeordneter für Finanzen und Liegenschaften
  • Silke Schöps
    Stadträtin, CDU-Fraktion
  • Thomas Blümel
    Stadtrat, SPD-Fraktion
  • Jan Kaboth
    Stadtrat, Bürgerbündnis/Freie Bürger-Fraktion

Kontakt

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c/o Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei

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Postfach 12 00 20
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0351-4882252
Faxnummer 
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Satzung der Sammelstiftung





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