Dr.-Hedrich-Stiftung
Öffentliche Bekanntmachung
Stipendium der Dr.-Hedrich-Stiftung
zur Förderung von Jurastudenten an der Technischen Universität Dresden und der Universität Leipzig
Die Dr.-Hedrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dresden. Sie ist benannt nach ihrem Stifter, Herrn Staatsminister a. D. Dr. jur. Hans Richard Hedrich, verstorben am 20. September 1945 in Dresden. Zweck der Stiftung ist es, begabte und bedürftige Studentinnen und Studenten, die an den Juristischen Fakultäten der Technischen Universität Dresden oder der Universität Leipzig studieren, finanziell zu fördern.
Voraussetzung ist unter anderem der Erwerb der Hochschulreife an einem Dresdner Gymnasium. Im Einzelnen ergeben sich die Bedingungen aus der Satzung und der Vergaberichtlinie der Stiftung.
Interessenten fordert der Vorstand der Stiftung hiermit auf, bis zum 30. April 2012, einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Nähere Informationen zu den Antrags- und Förderbedingungen sind erhältlich bei der Dr.-Hedrich-Stiftung, c/o Landeshauptstadt Dresden, Stadtkämmerei, Postfach 12 00 20, 01001 Dresden und auf dieser Seite.
Der Vorstand der Dr.-Hedrich-Stiftung
Der Staatsminister a. D. Dr. jur. Hans Richard Hedrich, verstorben am 20.09.1945 in Dresden, verfügte in seinem Testament die Errichtung einer mildtätigen Stiftung.
Die Verwendung des nach seinem Tode in die Dr.-Hedrich-Stiftung einfließenden Vermögens bestimmte er in einer Stiftungsurkunde.
Der Vorstand der Stiftung, der auch die Verwaltung zu führen hat, soll der Rat der Stadt Dresden (jetzt Landeshauptstadt Dresden) sein.
Stiftungszweck
Die Erträgnisse der Dr.-Hedrich-Stiftung sollen dazu verwendet werden, um einem oder mehreren bedürftigen (Bedürftigkeit im Sinne des § 53 der Abgabenordnung) und begabten jungen Männern das juristische Studium an der Technischen Universität Dresden oder der Universität Leipzig für ihren künftigen Lebensberuf zu ermöglichen oder zu erleichtern. Hierbei sollen in erster Linie solche bedürftige und begabte junge Männer bedacht werden, welche Blutsverwandtschaft im Mannesstamme mit Dr. Hedrich nachweisen können.
Entsprechende Bewerber sind durch eine einmalige öffentliche Bekanntmachung jährlich in einer sächsischen Zeitung zum Nachsuchen um den Genuss der Stiftung aufzufordern. Meldet sich kein bedürftiger und begabter Verwandter, so ist der Stiftungsvorstand berechtigt, in der Auswahl des oder der bedürftigen und begabten jungen Männer, die in den Genuss der Stiftung treten möchten, entsprechend nachfolgender Kriterien zu entscheiden, bis sich ein solcher Verwandter meldet.
Unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der Studienleistungen der Bewerber werden in der 1. Bewertungsphase junge Männer bevorzugt und bedacht, die das Reifezeugnis des Gymnasiums Dresden-Neustadt (früher Staatsgymnasium/Königliches Gymnasium in Dresden-Neustadt) nachweisen, aus dem Dr. Hedrich selbst hervorgegangen ist.
Werden die jährlichen Stiftungserträgnisse durch die Förderanträge nicht ausgeschöpft, können ebenfalls unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der Studienleistungen in der 2. Bewertungsphase Gymnasiasten und Jurastudenten mit dem Abschluss der Hochschulreife anderer Gymnasien der Landeshauptstadt Dresden in den Genuss eines Stipendiums aus der Stiftung kommen.
In der 3. Bewertungsphase hätten Bewerber mit dem Abschluss der Hochschulreife aller Gymnasien im Regionalschulamtsbereich und dem Nachweis der Bedürftigkeit und der Leistungen die Möglichkeit, bei geringer Bewerberzahl entsprechend der Bewertungsphasen 1 und 2 in die Auswahl der Stipendiaten zu kommen.
Es steht im Ermessen des Vorstandes der Stiftung, die Erträgnisse nur einem oder gleichzeitig mehreren bedürftigen und begabten jungen Männern zukommen zu lassen auf der Grundlage einer angemessenen Summe als Jahresbetrag entsprechend der Studiendauer. Selbstverständlich kann der Zinsgenuss auf kürzere Zeit beschränkt werden.
Ebenso kann auch eine junge Frau, die das juristische Studium ergreifen möchte oder bereits Studentin der Rechtswissenschaften ist, unter den vorstehend erwähnten Voraussetzungen bedacht werden.
Bei Antragstellung mehrerer junger Männer oder Frauen hat der nähere Grad der Blutsverwandtschaft, Bedürftigkeit und Begabung vorausgesetzt, den Vorzug.
Die Vergabe der Stiftungserträgnisse regelt eine durch den Stiftungsvorstand beschlossene Richtlinie.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus Stiftungsmitteln besteht nicht.
Vermögen
Das Vermögen der Dr.-Hedrich-Stiftung besteht ausschließlich aus Geldvermögen.
Das Stiftungsvermögen kann durch Zustiftungen erhöht werden, sofern diese dem Stiftungszweck entsprechen und nicht mit Auflagen verbunden sind, dem die Stiftungssatzung entgegensteht.
Rechtsverhältnisse
Die Dr.-Hedrich-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Dresden.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Organe & Gremium
Organ der Stiftung ist der Vorstand. Der Vorstand besteht aus der Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden, dem Beigeordneten für Finanzen und Liegenschaften und dem Beigeordneten für Kultur.
Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.
Vorstand der Dr.-Hedrich-Stiftung
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Helma Orosz
Oberbürgermeisterin der Landeshauptstadt Dresden - Hartmut Vorjohann
Beigeordneter für Finanzen und Liegenschaften - Dr. Ralf Lunau
Beigeordneter für Kultur
Kontakt
Dr.-Hedrich-Stiftung
c/o Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei
- Postanschrift
- Postfach 12 00 20
01001 Dresden - Besucheranschrift
- Rathaus
Dr.-Külz-Ring 19
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- Stadtplan
- Telefonnummer
- 0351-4882252
- Faxnummer
- 0351-4882081
- E-Mail Adresse
- stadtkaemmerei@dresden.de
Satzung, Richtlinie, Förderantrag der Dr.-Hedrich-Stiftung
- Satzung abrufen (*.pdf, 177 KB)
- Richtlinie abrufen (*.pdf, 143 KB)
- Antrag auf Förderung abrufen (*.pdf, 125 KB)
