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Anliegen & Lebenslagen

Lebenslage »Sterbefall«

Ein Todesfall in der Familie oder im Bekanntenkreis ist ein Ereignis, das Trauer, Schmerz und Lähmung auslöst.

Um zumindest alle Formalitäten im Blick behalten und reibungslos abwickeln zu können, finden Sie bei uns einige grundlegende Informationen und weiterführende Links.

Illustration zum Thema Sterbefall

Wer regelt die Formalitäten?

Die nächsten Angehörigen der oder des Verstorbenen beziehungsweise die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, für die Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Beförderung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) zu sorgen.

Verantwortlich sind dafür in gesetzlich festgelegter Reihenfolge:

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • die volljährigen Kinder
  • die Eltern
  • die volljährigen Geschwister
  • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigte
  • die Großeltern
  • die volljährigen Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grade

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Anzeige eines Todesfalls

Der Tod eines Menschen muss durch einen Arzt in einer Leichenschau festgestellt werden. Die Anzeige erfolgt beim Standesamt der Gemeinde, in deren Bezirk der Tod eintrat. Sie erhalten dafür eine ärztliche Todesbescheinigung.
Die Anzeige muss spätestens am dritten Werktag nach dem Todestag erfolgen. Der Samstag gilt in diesem Fall nicht als Werktag.
Das Standesamt stellt dann die Sterbeurkunde aus.

Welche Schritte sind in welcher Reihenfolge erforderlich?

  • Ausstellung einer Todesbescheinigung
  • Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt
  • Ausstellung einer Sterbeurkunde

Infos auf www.dresden.de

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Einsargung und Transport

Ist die Leichenschau abgeschlossen und die Todesbescheinigung ausgestellt, muss die Leiche unverzüglich eingesargt und anschließend in eine Leichenhalle oder in einen zur Aufbewahrung von Leichen bestimmten Raum transportiert werden.
Die Überführung muss spätestens 24 Stunden nach Feststellung des Todes beginnen.

Leichen dürfen nur in speziellen Särgen und Fahrzeugen transportiert werden. Hierzu empfiehlt es sich, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Diese Unternehmen kümmern sich auch um alle Formalitäten.

Weitere Informationen zur Leichenbeförderung (im In- und ins Ausland) finden Sie im Amt24 auf www.sachsen.de.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)

Infos auf externen Seiten



Bestattung

In Deutschland besteht Bestattungspflicht und Friedhofszwang. Möglich sind Erd- und Feuerbestattungen auf öffentlichen, kirchlichen oder privaten Bestattungsplätzen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung ist der Wunsch der verstorbenen Person. Liegt keine Willensäußerung darüber vor, so bestimmt der verantwortliche Angehörige die Art der Bestattung. (s.o.: Wer regelt die Formalitäten?)

Weitere Informationen zu Bestattungsplätzen, -fristen und -kosten finden Sie im Amt24 auf www.sachsen.de.

 

Infos auf www.dresden.de

Infos im stadtplan.dresden.de

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)

Infos auf externen Seiten



Organ- und Gewebespende, Körperspende

Mit einem Organspendeausweis können Sie einer Organ- und/oder Gewebeentnahme nach dem Tod zustimmen, ihr widersprechen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beziehungsweise Gewebe beschränken oder die Entscheidung auf Angehörige oder Personen Ihres Vertrauens übertragen.

Manche Menschen wollen ihren Körper nach dem Tod der Ausbildung zukünftiger Ärzte, der ärztlichen Weiterbildung und der medizinisch-wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung stellen.

Für Körperspenden können Sie  sich an das Anatomische Institut der TU-Dresden wenden. Vereinbarungen mit Anatomischen Instituten können nicht durch Angehörige widerrufen werden.



Erbschaft

Auch dieses Thema kann mit einem Sterbefall wichtig werden. Wir haben passende Informationen in der Lebenslage »Erben und Vererben« für Sie aufbereitet.

Infos auf www.dresden.de



Nicht vergessen: Abmeldungen, Kündigungen u.m.

Nach der Bestattung fallen weitere Formalitäten an, denn der verantwortliche Angehörige muss Verträge lösen, Abonnements kündigen und vieles mehr.

Hier eine Übersicht der möglichen Angelegenheiten:

  • vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
  • gegebenenfalls Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung in Ihrem Fall sinnvoll ist)
  • Meldung bei der Rentenstelle/beim Arbeitgeber
  • Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger)
  • Auflösung von Versicherungen (zum Beispiel Sozial-, Rentenversicherung, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung, bei Fragen zum Thema Sozialversicherung berät in Dresden das Sachgebiet Versicherungsamtsangelegenheiten im Sozialamt
  • Antrag auf Rentenfortzahlung an den Ehepartner (Sterbevierteljahr)
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen
  • Änderung/Einlösung von Sparverträgen
  • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private)
  • Abmeldung des Gas- und Strombezuges
  • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter)
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft
  • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
  • Benachrichtigung des Finanzamts
  • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte

Infos auf www.dresden.de

Informationen auf externen Seiten



Weitere Informationen und Links

Weiterführende Informationen und Kontaktadressen liegen im Amt24 auf www.sachsen.de bereit.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)