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Anliegen & Lebenslagen

Lebenslage »Schule«

Grundsätzlich sind in Sachsen Kinder, die sechs Jahre alt geworden sind, für mindestens die nächsten acht Jahre schulpflichtig. Schon mit der Anmeldung, also knapp ein Jahr vor der Einschulung, beginnt für Eltern und Kinder eine aufregende Zeit.

Umso wichtiger ist es, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen. Nur so können Sie die richtigen Entscheidungen treffen!

Illustration zum Thema Schule

Vorbereitung auf die Schule

Im letzten Kindergartenjahr beginnen meist die Vorbereitungen auf die Schule – für die Kinder ab 5 Jahren eine spannende Zeit!

Das sogenannte Schulvorbereitungsjahr beginnt am 1. August des Jahres vor Schuleintritt und wird in Verantwortung der Kindertageseinrichtung durchgeführt. Die Kinder werden spielerisch und doch zielgerichtet auf den neuen Lernort Schule vorbereitet. In dieser Lernphase arbeiten Kindergarten und Grundschule, Erzieher und Lehrer zusammen.

Schulpflicht

Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres ihren sechsten Geburtstag feiern, sind schulpflichtig. Das gleiche gilt für Kinder, die noch bis zum 30. September eines Jahres sechs Jahre alt werden und die von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden. In Ausnahmefällen können Kinder auch vorzeitig eingeschult werden, wenn sie den erforderlichen Entwicklungsstand erreicht haben.

Wenn Ihr Kind schulpflichtig ist, müssen Sie es im Oktober des Vorjahres in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden.

Infos auf www.dresden.de

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Wahl der Grundschule und Anmeldung

In Dresden gibt es rund 70 Grundschulen – Eltern haben die Qual der Wahl!

Grundschulbezirke

Die kommunalen Grundschulen sind jeweils bestimmten Bezirken zugeordnet, die den Schülern einen wohnortnahen Schulbesuch erlauben.
Eltern müssen ihr Kind an einer der zuständigen Grundschulen anmelden, auch dann, wenn sie möglicherweise eine andere bevorzugen.

Eltern mit dieser Absicht stellen einen begründeten Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Einschulung an der gewünschten Grundschule. Außerdem informieren sie den Schulleiter der zuständigen kommunalen Grundschule darüber. Die Entscheidung trifft dann der Schulleiter der gewünschten Grundschule in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur.



Endlich Schulkind!

Schon vor dem großen Tag sollte Ihr Kind seine Schule kennenlernen. Ideal ist, wenn Schule und Kindergarten während der Schuleingangsphase eng miteinander zusammenarbeiten. So lernen sich Lehrer und künftige Schüler gleich kennen.

Schulaufnahmeuntersuchung

Mit der Schulanmeldung erhalten Sie für Ihr Kind einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung. Ein Kinder- und Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes (in der Regel ein Arzt vom Gesundheitsamt) wird Ihr Kind im Hinblick auf seinen körperlichen und geistigen Entwicklungsstand untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Der erste Schultag

Die Einschulung der Erstklässler findet in Sachsen immer am ersten Samstag nach den Sommerferien statt.
An diesem Tag lernen die Kinder in den Grundschulen ihr Klassenzimmer, ihre Lehrer und ihre Mitschüler kennen. Traditionell ist die Einschulung auch Anlass für ein Familienfest, schließlich beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt.

Nun beginnt der Anfangsunterricht, der sich bis Klasse 2 durchzieht. In dieser Phase nehmen die Lehrer Rücksicht auf den Lernstand und das Lerntempo jedes einzelnen Schülers.



Nach der Grundschule

Im 4. Schuljahr fällt die Entscheidung darüber, ob Ihr Kind die 5. Klasse an einer Mittelschule oder einem Gymnasium besucht. Dies ist die erste wichtige Schullaufbahn-Entscheidung, doch nicht die letzte Möglichkeit, sich festzulegen.

Die Übersicht der Schulen auf www.dresden.de ermöglicht Ihnen eine komfortable Recherche. Hier finden Sie die kommunalen und freien Bildungseinrichtungen mit Kurzdarstellung und Kontaktdaten.



Unterstützung bei Schulproblemen

Schulische Probleme können bei Leistungsstörungen, Konzentrationsschwierigkeiten oder aus psychologischen Gründen auftreten. Zögern Sie nicht, sich den Lehrern, einem Schularzt oder -psychologen anzutrauen – zum Wohle Ihres Kindes!

Im Übrigen haben Schüler und Eltern verschiedene Möglichkeiten, ihr Mitspracherecht wahrzunehmen, um das Schulleben mitzugestalten. Bringen Sie Ihre Ideen und Wünsche ein!

Das Amt24 auf www.sachsen.de hält umfassende Informationen zu diesem Thema sowie zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen der Schule bereit.



Wechsel der Schule

Nicht nur der Übergang von der Grundschule zur Mittelschule oder zum Gymnasium (siehe vorhergehender Abschnitt »Nach der Grundschule«) ist in den meisten Fällen mit einem Schulwechsel verbunden.

Auch wenn Sie umziehen oder mit schulischen Problemen kämpfen, kann ein Schulwechsel nötig sein.

Das Amt24 informiert auf www.sachsen.de über die Möglichkeiten, Chancen und Risiken.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Zweiter Bildungsweg: Schulabschlüsse für Erwachsene

Was Hänschen nicht lernt, ...

Doch um einen Schulabschluss nachzuholen, ist man nie zu alt! Auch Erwachsene können den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss, den Realschulabschluss und das Abitur erlangen. Die Abendmittelschulen, Abendgymnasien und Kollegs bieten hierfür entsprechende Bildungsgänge an.

Auf www.dresden.de finden Sie eine Übersicht der Schulen, die Abschlüsse auf dem Zweiten Bildungsweg anbieten.
Amt24 und bildungsmarkt-sachsen.de informieren über die Rahmenbedingungen.

Infos auf www.dresden.de

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)

Infos auf externen Seiten



Finanzielle und sonstige Hilfen

Der Unterricht ist an den öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen unentgeltlich. Für bestimmte Lernmaterialien fallen dennoch Kosten an; auch Klassenfahrten, Horte oder Beförderungskosten müssen von den Eltern übernommen werden.

Informieren Sie sich auf www.dresden.de oder im Amt24 auf www.sachsen.de über finanzielle Fördermöglichkeiten, die einkommensschwachen Familien oder auch besonders begabten Schülern gewährt werden!



Weitere Informationen und Links

Eine Sammlung zu verschiedenen Themen mit zahlreichen Links findet sich im Amt24 auf www.sachsen.de!

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)