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Anliegen & Lebenslagen

Lebenslage »Gewerbe anmelden«

Wenn Sie ein Gewerbe aufnehmen wollen, so gelten je nach Art Ihres Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen und es sind unterschiedliche Verwaltungsleistungen für Sie relevant.

Zusammengefasst in Anliegen beschreiben wir die Bedingungen für unterschiedliche Berufsgruppen und Tätigkeiten, die die deutsche Handwerksordnung, die Gewerbeordnung und andere gesetzliche Grundlagen regeln.

Gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) können Sie viele Gewerbeanmeldungen ab 2010 online abwickeln.
Sofern ein Gewerbe unter diese Richtlinie fällt, ist das dazugehörige Anliegen entsprechend gekennzeichnet. 

Illustration zum Thema Gewerbe anmelden

Bitte wählen Sie aus nebenstehender Übersicht die für Sie zutreffende Gewerbeart/Tätigkeit. Sollte die gewerbliche Tätigkeit, die Sie aufzunehmen wünschen, nicht dabei sein, können Sie sich an die inheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer (EAU) der Landeshauptstadt Dresden oder den Einheitlichen Ansprechpartner des Freistaates Sachsen wenden.

Informationen zu freien Berufen finden Sie im Amt24 des Freistaates Sachsen.

Falls Sie nicht sicher sind, welche Gewerbeart oder Tätigkeit für Sie zutreffend ist, können Sie in der Suche nach Berufen und Tätigkeiten einfach den gewünschten Beruf bzw. die gewünschte Tätigkeit auswählen, und dem Link zum zugehörigen Anliegen folgen:


Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer (EAU)

Wenn Sie im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, steht Ihnen als zentraler Ansprechpartner die Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer in der Landeshauptstadt Dresden (EAU) zur Verfügung.

An die Einheitliche Anlaufstelle können Sie sich mit Fragen formeller Art, mit Fragen zur Verfahrensweise oder zum Bearbeitungsstand Ihrer Anträge wenden.

Kontakt

Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer

Telefonnummer 
0351-4888787
Faxnummer 
0351-4888722


Allgemeine Informationen zum Online-Antragsverfahren

Wenn Sie einen Antrag online stellen möchten, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:

Aus Datenschutzgründen ist es erforderlich, dass Sie der beschriebenen Verfahrensweise, insbesondere der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen eingereichten Daten und elektronischen Dokumente gemäß der bereitgestellten Verfahrensbeschreibung ausdrücklich zustimmen. Dazu werden Sie vor dem elektronischen Versand Ihres Antrages aufgefordert.

Sofern bei den Anträgen ein Unterschriftserfordernis besteht, benötigen Sie eine Signaturkarte mit einer gültigen qualifizierten Signatur und ein Kartenlesegerät. Nähere Informationen dazu finden Sie im Anstrich Systemvoraussetzungen.

Übergangsweise wurde durch den Freistaat Sachsen ersatzweise die Übermittlung der Antragsdokumente per Fax zugelassen. Die Nummer, an die Sie Faxe mit Ihren handschriftlich unterschriebenen Antragsunterlagen senden können, finden Sie im Anstrich Einheitliche Anlaufstelle für Unternehmerinnen und Unternehmer.

Für die Online-Antragsbearbeitung steht Ihnen ein geschützter Bereich zur Verfügung. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Registrierung im Zuge der erstmaligen Antragstellung. Zum Aufruf des geschützten Bereichs nutzen Sie bitte den Link auf der rechten Seite und melden sich mit Ihren Zugangsdaten an.

Infos auf www.dresden.de



Systemvoraussetzungen

Das Angebot ist mit allen gängigen Webbrowsern zugänglich. Die Daten werden über das https-Protokoll verschlüsselt übertragen. Für die Anzeige der PDF-Dokumente benötigen Sie den Acrobat Reader mind. ab Version 6.

Die Nutzung des Angebotes ist ausschließlich unter Verwendung einer Signaturkarte mit einer gültigen qualifizierten Signatur möglich, wobei folgende technischen Voraussetzungen zu beachten sind:

  • An Software muss auf Ihrem Rechner das "Java 2 Runtime Environment (JRE)" Version 1.5 oder höher installiert sein. Beim erstmaligen Starten wird die javabasierte Signatur-Anwendung "Governikus" automatisch installiert. Die Anwendung ist aktuell für die Nutzung mit allen Signaturkarten eingerichtet, die von der Software "Governikus" unterstützt werden.
  • Sie benötigen ein Kartenlesegerät mindestens der Klasse 2 mit eigener Zifferntastatur.

Eine qualifizierte Signaturkarte erhalten Sie bei deutschen Trustcentern. Die aktuell zertifizierten Diensteanbieter sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden.

Um nach deutschem Recht einen elektronischen Antrag mit Unterschriftserfordernis rechtswirksam einreichen und bearbeiten zu können, ist ausschließlich eine qualifizierte Signatur auf einer Chipkarte zu verwenden. Fortgeschrittene Signaturen - sogenannte Softzertifikate, welche als Datei vorliegen - und z.B. das ELSTER-Steuer-Verfahren oder private Anbieter nutzen, können leider nicht akzeptiert werden.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Signatur erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).

HINWEIS:

Derzeit ist nicht allumfassend getestet, ob alle Kartenleser und Softwarekonstellationen verwendet werden können. Falls Unverträglichkeiten oder Probleme bei der Nutzung auftreten sollten, sind wir für entsprechende Hinweise dankbar.



EU-Dienstleistungsrichtlinie

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und muss bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.

Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.

Neben den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den Behörden führen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Freistaates Sachsen.