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Anliegen & Lebenslagen

Lebenslage »Erben und Vererben«

Bereits zu Lebzeiten sollte man sich Gedanken darüber machen, was mit kleinem oder großem Vermögen im Falle des eigenen Ablebens geschehen soll. Wer klare Verhältnisse schafft, kann sicher sein, dass die Hinterlassenschaften wunschgemäß verteilt werden.

Wer ein Erbe antritt, sollte seine Rechte und Pflichten gut kennen.

Wir haben die wichtigsten Informationen und Links für Sie zusammengestellt:

Illustration zum Thema Erben

Wer erbt mein Vermögen?

Das Gesetz sieht vor, dass in erster Linie Ehepartner bzw. Lebenspartner und, soweit vorhanden, Kinder erben. Wenn es keine Nachkommen gibt, erben die übrigen Angehörigen je nach Verwandtschaftsgrad.

  • Erben 1. Ordnung:
    Kinder, Enkel, Urenkel
  • Erben 2. Ordnung:
    Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
  • Erben 3. Ordnung:
    Großeltern, Onkel/Tanten, Cousin/Cousine

Wenn Sie – abweichend vom Gesetz – eigene Erben bestimmen möchten (Menschen außerhalb der Familie oder nur eines Ihrer Kinder), so müssen Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen. Lassen Sie sich von einem Notar oder Rechtsanwalt beraten!

Informationen zu Erbfolge, Pflichtteil und Erbengemeinschaften sind im Amt24 des Freistaats Sachsen aufbereitet.

Infos im stadtplan.dresden.de

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)

Infos auf externen Seiten



Der letzte Wille (Testament/Erbvertrag)

Wenn Sie ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen, können Sie eine individuelle Erbfolge festlegen und so die gesetzliche Erbfolge (teilweise) umgehen.

Beratung finden Sie bei Notaren und Rechtsanwälten. Bestimmte Formen des Testaments sowie der Erbschaftsvertrag müssen vor einem Notar geschlossen und dort auch verwahrt werden.

Über Formen und Rahmenbedingungen für Testament und Erbvertrag informiert der Freistaat Sachsen im Amt24.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)

Infos im stadtplan.dresden.de



Erbe ich etwas?

Wenn ein Mensch stirbt, stellt sich u.a. die Frage, wer Besitz und Vermögen erbt. Entscheidend dabei ist, ob der/die Verstorbene zuvor ein Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt hat. Ist dies nicht der Fall, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft (s.o.: Wer erbt mein Vermögen?).

Über Testamentseröffnung, Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Erbschein und weitere Themen finden Sie im Amt24 des Freistaats Sachsen wichtige Informationen.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Finanzielles und Steuerfragen

Wer eine Rechtsberatung oder -vertretung benötigt, diese aber nicht bezahlen kann, kann Beratungshilfe beantragen. Für gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Wird Vermögen nach dem Tod vererbt, fällt Erbschaftsteuer an. Für Vermögen, das noch zu Lebzeiten übertragen wird, wird Schenkungsteuer fällig.

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)



Informationen und Links

 

Infos auf www.sachsen.de (Amt24)