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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Wohnung: Wohnsitz anmelden, ummelden und abmelden«

Hauptwohnsitz

Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden

  • Bei dem Bezug einer Wohnung besteht Anmeldepflicht.
  • Meldepflicht besteht ebenfalls, wenn die bisher als Nebenwohnung genutzte Wohnung als Haupt- oder einzige Wohnung genutzt werden soll.
  • Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden durch diejenige Person angemeldet, deren Wohnung sie nutzen.
  • Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben.
  • Bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.
  • Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, bei Familien ist die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung.
  • Der Status der Wohnung ist auf dem Anmeldeschein anzugeben.
  • Jede Änderung des Wohnungsstatus ist der Meldebehörde mitzuteilen.

Achtung:

Bei berechtigter Anmeldung mit Nebenwohnung erhebt die Landeshauptstadt Dresden seit dem 01.01.2006
Zweitwohnungssteuer gemäß Zweitwohnungssteuersatzung.
 

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Wohnsitz als Hauptwohnsitz abmelden

Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur notwendig, wenn

  • man ins Ausland wegzieht oder
  • man aus seiner Wohnung auszieht und kein fester Wohnsitz mehr besteht.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands ist eine Abmeldung nicht notwendig. 

Der Abmeldeschein kann per Post übersandt werden.

 

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Wohnsitz als Hauptwohnsitz ummelden

 

  • Bei einem Umzug in eine neue Wohnung, besteht Anmeldepflicht.
  • Meldepflicht besteht ebenfalls, wenn die bisher als Nebenwohnung genutzte Wohnung als Haupt- oder einzige Wohnung genutzt werden soll. Die bisherige Hauptwohnung kann als Nebenwohnung beibehalten oder aufgegeben werden.
  • Minderjährige bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden von derjenigen Person gemeldet, deren Wohnung sie nutzen.
  • Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, bei Familien ist die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung.
  • Der Status der Wohnung ist auf dem Anmeldeschein anzugeben.
  • Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben, bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.
  • Bei berechtigter Anmeldung mit Nebenwohnung erhebt die Landeshauptstadt Dresden seit dem 01.01.2006 Zweitwohnungssteuer gemäß Zweitwohnungssteuersatzung. 

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von 2 Wochen nach Einzug in die Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Neben-/Zweitwohnsitz

Wohnsitz als Neben-/Zweitwohnsitz anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, unterliegt der Anmeldepflicht nach dem Sächsischen Meldegesetz.

Die vorwiegend genutzte Wohnung ist die Hauptwohnung, bei Familien ist die vorwiegend gemeinsam genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Jede weitere Wohnung ist eine Nebenwohnung.

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen nutzen.

Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben. Bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.

Der Status der Wohnung ist auf dem Anmeldeschein anzugeben.

Jede Änderung des Wohnungsstatus ist der Meldebehörde mitzuteilen. Wird die bisherige Haupt- oder Alleinige Wohnung nach Umzug in eine neue Hauptwohnung als Nebenwohnung beibehalten, so ist dies bei der Anmeldung der neuen Hauptwohnung anzugeben.

Bei berechtigter Anmeldung mit Nebenwohnung erhebt die Landeshauptstadt Dresden seit dem 01.01.2006 Zweitwohnungssteuer gemäß Zweitwohnungssteuersatzung.

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Wohnsitz als Neben-/Zweitwohnsitz abmelden

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich bei der zuständigen Meldestelle/Bürgerbüro abzumelden.

Der Abmeldeschein kann per Post übersandt werden.

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Wohnsitz als Neben-/Zweitwohnsitz ummelden

Wer eine Wohnung bezieht, unterliegt der Anmeldepflicht nach dem Sächsischen Meldegesetz. 

Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung diese Personen nutzen.

Der Anmeldeschein ist persönlich abzugeben. Bei Familien genügt die Vorsprache einer meldepflichtigen Person.

Bei berechtigter Anmeldung mit Neben-/Zweitwohnsitz erhebt die Landeshauptstadt Dresden seit dem 01.01.2006 Zweitwohnungssteuer gemäß Zweitwohnungssteuersatzung.

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Frist

2 Woche(n)

Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Nachweis Wohnsitz

 

Zuständig: