Anliegen & Lebenslagen - Wohngeld
Anliegen »Wohngeld«
Wohngeld für Mietwohnraum beantragen
- Wohngeld ist ein vom Bund und Land gewährter Zuschuss zu den Wohnkosten
- Für Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) gelten gesonderte wohngeldrechtliche Regelungen
Für die Stadt Dresden gilt die Mietenstufe 3
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- Wenn sich Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent erhöht
- Bei einer Mietminderung (ohne Heizkosten) bzw. wenn sich die Gesamtbelastung durch die Wohnungskosten um mehr als 15 Prozent verrringert
- Wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert oder erhöht (Auszug oder Zuzug eines Haushaltsmitgliedes)
- Wenn alle Haushaltsmitglieder aus dem Wohnraum ausziehen, für den Wohngeld gewährt wurde (auch bei Umzug im gleichen Haus)
- Wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beziehen
- Beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer)
Benötigte Dokumente
-
Nachweise über Mietzahlungen
nur für Mieter von Wohnraum -
Ausweisdokument
Personalausweis, Pass oder amtliche Meldung -
Aufenthaltstitel
oder Duldungsbescheinigung oder Verpflichtungserklärung (bei Ausländischen Bürgern) -
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, ALG I/II Bescheid - Nachweis zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Altersvorsorge
-
Nachweis über die Entrichtung von Steuern
Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer - Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
Optionale Dokumente
- Mieterhöhungsnachweis
- Nachweis über Zahlung von Kabelgebühren
- BAföG-Bescheid
- Studienbescheinigung
- Nachweis über Untervermietung
-
Nachweis über Einnahmen
Unterhaltsleistungen, Ausbildungsgeld, Sozialgeld, Übergangsgeld, Grundsicherung im Alter, Verletztengeld, Elterngeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Asylbewerberleistung, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Untervermietung - Nachweis über Werbungskosten je Haushaltsmitglied und Einnahmeart
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über die Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
-
Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen oder Zahlungsbelege
Benötigte Formulare
Wichtige Links
Frist
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Wiederholungsantrag sollte zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Abt. Wohngeld
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Wohngeldverfahrens
Wohngeld für Eigentumswohnung/-haus beantragen
- Wohngeld ist ein vom Bund und Land gewährter Zuschuss zu den Wohnkosten
- Für Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) gelten gesonderte wohngeldrechtliche Regelungen
Für die Stadt Dresden gilt die Mietenstufe 3
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- Wenn sich Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent erhöht
- Bei einer Mietminderung (ohne Heizkosten) bzw. wenn sich die Gesamtbelastung durch die Wohnungskosten um mehr als 15 Prozent verrringert
- Wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert oder erhöht (Auszug oder Zuzug eines Haushaltsmitgliedes)
- Wenn alle Haushaltsmitglieder aus dem Wohnraum ausziehen, für den Wohngeld gewährt wurde (auch bei Umzug im gleichen Haus)
- Wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beziehen
- Beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer)
Benötigte Dokumente
-
Nachweise über Mietzahlungen
nur für Mieter von Wohnraum -
Ausweisdokument
Personalausweis, Pass oder amtliche Meldung -
Aufenthaltstitel
oder Duldungsbescheinigung oder Verpflichtungserklärung (bei Ausländischen Bürgern) -
Grundbuchauszug
oder anderen Eigentumsnachweis (nur für Eigentümer Wohnraum) -
Nachweis Grundsteuerzahlung
nur für Eigentümer Wohnraum -
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, ALG I/II Bescheid - Nachweis zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Altersvorsorge
-
Nachweis über die Entrichtung von Steuern
Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer - Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
Optionale Dokumente
- Mieterhöhungsnachweis
-
Nachweis über Belastung (Zins und Tilgung)
nur für Eigentümer von Wohnraum -
Nachweis Eigenheimzulage
nur für Eigentümer von Wohnraum - Nachweis über Zahlung von Kabelgebühren
- BAföG-Bescheid
- Studienbescheinigung
- Nachweis über Untervermietung
-
Nachweis über Einnahmen
Unterhaltsleistungen, Ausbildungsgeld, Sozialgeld, Übergangsgeld, Grundsicherung im Alter, Verletztengeld, Elterngeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Asylbewerberleistung, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Untervermietung - Nachweis über Werbungskosten je Haushaltsmitglied und Einnahmeart
- Nachweis über die Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
-
Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen oder Zahlungsbelege
Benötigte Formulare
Wichtige Links
Frist
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Wiederholungsantrag sollte zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Abt. Wohngeld
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Wohngeldverfahrens
Wohngeld für Pflegeheim beantragen
- Wohngeld ist ein vom Bund und Land gewährter Zuschuss zu den Wohnkosten
- Für Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung) gelten gesonderte wohngeldrechtliche Regelungen
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- Wenn sich Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent erhöht
- Bei einer Mietminderung (ohne Heizkosten) bzw. wenn sich die Gesamtbelastung durch die Wohnungskosten um mehr als 15 Prozent verrringert
Benötigte Dokumente
-
Ausweisdokument
Personalausweis, Pass oder amtliche Meldung -
Aufenthaltstitel
oder Duldungsbescheinigung oder Verpflichtungserklärung (bei Ausländischen Bürgern) -
Einkommensnachweise
Verdienstbescheinigung, Rentenbescheide, Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung, ALG I/II Bescheid - Nachweis zur Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Altersvorsorge
-
Nachweis über die Entrichtung von Steuern
Einkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Kirchensteuer - Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
Optionale Dokumente
- Mieterhöhungsnachweis
- Nachweis über Zahlung von Kabelgebühren
-
Nachweis über Einnahmen
Unterhaltsleistungen, Ausbildungsgeld, Sozialgeld, Übergangsgeld, Grundsicherung im Alter, Verletztengeld, Elterngeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Asylbewerberleistung, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Einnahmen aus Untervermietung - Schwerbehindertenausweis
- Nachweis der Pflegebedürftigkeit
- Nachweis über die Anerkennung als Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung
-
Nachweis über Aufwendungen zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen
z. B. Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen oder Zahlungsbelege
Benötigte Formulare
Wichtige Links
Frist
Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Ersten des Monats bewilligt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Wiederholungsantrag sollte zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungsbescheides gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Abt. Wohngeld
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Wohngeldverfahrens
Veränderungen bzgl. Wohngeld melden
Wohngeld können abmelden:
- Mieter von Wohnraum
- Eigentümer von Wohnraum
- Bewohner von Heimen
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht:
- Wenn sich Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent erhöht
- Bei einer Mietminderung (ohne Heizkosten) bzw. wenn sich die Gesamtbelastung durch die Wohnungskosten um mehr als 15 Prozent verrringert
- Wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert oder erhöht (Auszug oder Zuzug eines Haushaltsmitgliedes)
- Wenn alle Haushaltsmitglieder aus dem Wohnraum ausziehen, für den Wohngeld gewährt wurde (auch bei Umzug im gleichen Haus)
- Wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (ALG II, Sozialgeld, Grundsicherung) beziehen
- Beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer)
Benötigte Formulare
-
Veränderungsmitteilung zum Wohngeldantrag
Umzugsmeldung kann formlos erfolgen
Wichtige Links
Frist
Unverzüglich bei Eintritt der Veränderung
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Abt. Wohngeld
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Ortschaft Weixdorf
- Ortschaft Cossebaude
Rechtliche Grundlagen
- Wohngeldgesetz (WoGG)
- Wohngeldverordnung (WoGV)
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) - Arbeitsförderung
- Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
- Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
- Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Wohngeldverfahrens
