Anliegen & Lebenslagen - Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung
Anliegen »Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung«
Gemeinsames Sorgerecht beurkunden
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben.
Solche Sorgeerklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, was bei jedem Jugendamt oder beim Notar (kostenpflichtig) erfolgen kann. Diese Sorgeerklärungen können im Streitfall nur vom Familiengericht aufgehoben werden.
Deshalb ist es empfehlenswert, vorher eine Beratung in Anspruch zu nehmen.
Voraussetzung für die Beurkundung ist die rechtskräftige Vaterschaftsanerkennung.
Benötigte Dokumente
-
Personalausweis
oder
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Reisepass
beider Elternteile
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Geburtsurkunde
des Kindes
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Vaterschaftsanerkennung
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Mutterpass
bei vorgeburtlicher Sorgeerklärung
-
Urteil/Beschluss Familiengericht
über die Vaterschaft
Hilfreiche Infoblätter
- Informationsblatt zur Sorgeerklärung
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Vaterschaftsanerkennung beurkunden
Ist die Kindesmutter bei der Geburt ihres Kindes ledig, rechtskräftig geschieden oder verwitwet, so hat ihr Neugeborenes
zunächst keinen „rechtlichen“ Vater. Dazu bedarf es einer Anerkennung durch den Vater.
Diese Anerkennung erklärt er vor einer Urkundsperson, die darüber eine Urkunde erstellt.
Außerdem ist die Zustimmung der Mutter erforderlich, die sie ebenfalls in öffentlich beurkundeter Form
abgeben muss. Diese Erklärungen sind vor der Geburt des Kindes möglich. Es kann allein oder zu zweit vorgesprochen werden.
Sind Mutter oder Vater des Kinds minderjährig, so bedarf es für ihre Anerkennung der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis
oder
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Reisepass
(beider Elternteile)
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Geburtsurkunde
von Vater
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Geburtsurkunde
von Kind
Optionale Dokumente
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Einkommensnachweise
der letzten zwölf Monate, wenn Unterhalt berechnet werden soll
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Mutterpass
bei vorgeburtlicher Vaterschaftsanerkennung
Hilfreiche Infoblätter
- Informationsblatt zur Niederschrift über die Belehrung vor Anerkennung der Vaterschaft bzw. vor Anerkennung einer Unterhaltspflicht
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Zuständig: