Anliegen & Lebenslagen - Sondernutzung im öffentlichen Raum
Anliegen »Sondernutzung im öffentlichen Raum«
Sondernutzung öffentlicher Straßen
Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dazu zählt auch der ambulante Handel. Unter dem ambulanten Handel sind Verkaufseinrichtungen zu verstehen, die täglich beräumt werden können, beispielsweise mit den Sortimenten Eis, Fahrkarten, Imbiss, Obst und Gemüse, Souvenirs usw.
Eine Sondernutzungserlaubnis für ambulanten Handel wird für den beantragten Zeitraum erteilt, jedoch längstens bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.
Besondere Regelungen zum Antrags- und Erlaubnisverfahren gibt es für ambulante Stände im Stadtkern. Welche Straßen und Plätze dazu gehören, ist in der Anlage 2 der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden beschrieben. Hinweise zum Antrags- und Erlaubnisverfahren finden Sie im diesbezüglichen Informationsblatt (Download: siehe unten).
Die speziellen Lagepläne, je nach Sortiment und Standort, die dem Antrag für ambulanten Handel im Stadtkern beizufügen sind, können Sie ebenfalls downloaden.
Benötigte Dokumente
-
Lageplan 1:500
im Stadtkern mit eingetragenem Standort -
Lageplan/Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen 1:500
außerhalb des Stadtkerns -
Nachweis der Selbstständigkeit
Handelsregisterauszug, Gewerberegisterauszug, Vereinsregisterauszug oder Reisegewerbekarte
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen zum ambulanten Handel (Standplatzhandel)
Formular zum Ausdrucken
Hilfreiche Infoblätter
Wichtige Links
- Lageplan "Eis Schloßplatz/Theaterplatz/Chiaveriegasse"
- Lageplan "Souvenirs Schloßplatz/Theaterplatz/Chiaveriegasse"
- Lageplan "Lose Seestraße"
- Lageplan "Lose Prager Straße"
- Lageplan "Fahrkarten für Stadtrundfahrten Schloßplatz/Terrassenufer
- Lageplan "Fahrkarten für Stadtrundfahrten Postplatz/Wilsdruffer Straße/Dr.-Külz-Ring"
- Lageplan "Fahrkarten für Stadtrundfahrten Neustädter Markt"
- Lageplan "Fahrkarten für Stadtrundfahrten Wiener Platz"
- Lageplan "Lose Schlossplatz/Theaterplatz"
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Sondernutzung
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen, für Sondernutzungen im Stadtkern ist der Antrag für das Losverfahren im Zeitraum 01. bis 14. August des Vorjahres zu stellen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
Kostenerhebung
Sondernutzung für Infostände und Promotions beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dazu gehören:
- das Aufstellen von Info- beziehungsweise Promotionsständen,
- das Auslagen und Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder von Ständen oder
- Werbeveranstaltungen.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.
Optionale Dokumente
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes – Informationsstand/Promotion
Formular zum Ausdrucken
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Gebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der LHD
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
Kostenerhebung
Sondernutzung für Handel und Gastronomie beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall, wenn die Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt wird. Im Bereich des Handels gilt dies für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf eine öffentliche Fläche.
Benötigte Dokumente
- Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen 1 : 500
-
Handelsregisterauszug
oder -
Gewerberegisterauszug
oder - Vereinsregisterauszug
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Sondernutzung öffentlichen Verkehrsraumes - Bereich Handel/Gastronomie/Sonstiges
Formular zum Ausdrucken
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: Gebühren zzgl. Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der LHD
Benutzungsgebühren
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
Kostenerhebung
Sondernutzung Veranstaltungswerbung beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Im Bereich der Veranstaltungswerbung ist dies beispielsweise dann der Fall, wenn
- für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (z.B. durch Verbände, Vereine und Kirchen)
- im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (z.B. Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert werden
- politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen mit Plakaten auf sich aufmerksam machen.
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort werden die dem Antrag beigefügten Unterlagen überprüft.
Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Benötigte Dokumente
- Liste mit den beantragten Straßen und Stückzahl der Plakate je Straße
- Plakatabbildung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
Kostenerhebung
Sondernutzung für private Marktveranstaltungen beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Das trifft regelmäßig für alle Märkte zu. Ausgenommen von dieser Regelung sind Märkte, welche unter
- die Jahr- und Spezialmarktsatzung,
- die Wochenmarktsatzung oder unter
- das Nutzungskonzept zu Märkten auf innerstädtischen Straßen und Plätzen während der Adventszeit der Landeshauptstadt Dresden
fallen.
Benötigte Dokumente
- Stadtkarte mit Flurstücksgrenzen 1 : 500
-
Handelsregisterauszug
oder -
Gewerberegisterauszug
oder - Vereinsregisterauszug
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Straßen durch private Marktveranstaltung
Formular zum Ausdrucken
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeituig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
Kostenerhebung
Sondernutzung für Wahlwerbung beantragen
Politische Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, sowie Träger von Wahlvorschlägen für die jeweils anstehenden Wahlen zu den vorgenannten Parlamenten bzw. den Stadtrat und vor Volks- und Bürgerentscheiden nutzen den öffentlichen Straßenraum umfangreich durch Ausbringen von Werbeträgern, auf denen sie ihre Kandidaten präsentieren und für ihre politischen Ziele werben. Darüber hinaus wird der öffentliche Straßenraum für Informationsstände zur Darstellung der Wahlziele genutzt. Hierbei handelt es sich um Sondernutzungen, für die das Sächsische Straßengesetz und die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden einschlägig sind.
Für diese spezielle Art der Sondernutzung hat die Landeshauptstadt Dresden in Ergänzung zur bestehenden Sondernutzungssatzung eine "Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit" (Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung) erlassen, die die politische Werbung während der Wahlkampfzeit erleichtert, den Rahmen dieser Sondernutzungen bestimmt, Rechtssicherheit schafft und den besonderen Belangen politischer Parteien, politischer Organisationen und von Wählervereinigungen Rechnung trägt.
Bei Wahlwerbung handelt sich immer um nach der Sondernutzungssatzung gebührenfreie Sondernutzungen. Verwaltungskosten fallen nicht an, da Sondernutzungen für Werbeträger (Hänge-/ Stellschilder) anlässlich von Wahlen, die nach Maßgabe der Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung beantragt werden, keiner ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe dieser Satzung als erteilt. Ausgenommen davon sind Großplakatschilder.
Benötigte Formulare
-
Antrag zur Erlaubnis von Wahlwerbung
Formular zum Ausdrucken
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Gebühren ergeben sich aus der Art und dem Umfang der Sondernutzung. Nachweis Gemeinnützigkeit)
Benutzungsgebühren
Frist
Hänge-/ Stellschilder und Informationsstände sind mindestens 5 Arbeitstage vor dem geplanten Anbringen zu beantragen. Großplakatschilder sind mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Aufstellen zu beantragen.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit (Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung)
Kostenerhebung
Sondernutzung für den Bereich Bau/Aufgrabung beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genuzt wird.
Sondernutzungen im Bereich Bau sind beispielsweise Baustoffablagerungen, das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen, Gerüsten und Baucontainern oder das Befahren von Gehbahnen.
Aufgrabungen z. B. für die Ver- oder Entsorgungsleitungen oder für Mauerwerkstrockenlegungen sowie die Herstellung dauerhafter Grundstückszufahrten sind Eingriffe in den Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Erlaubnis.
Benötigte Dokumente
- Lageplan (Maßstab 1:500)
Optionale Dokumente
-
Vollmacht
des Auftraggebers
Benötigte Formulare
-
Antrag für Baumaßnahmen auf öffentlichen Straßen in Dresden
Formular zum Ausdrucken
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Benutzungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Sondernutzung
Frist
2 Woche(n)
Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG)
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden (Grünanlagensatzung vom 27. Januar 2011)
- Tiefbaukoordinierungsrichtlinie
Kostenerhebung
- Satzung der LHD über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen der öffentlichen Straßen in Dresden (Sondernutzungssatzung)
- Satzung der LHD über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung vom 20. Dezember 2007)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden (Grünanlagensatzung vom 27. Januar 2011)
Sondernutzung von Grünanlagen
Sondernutzung von Grünanlagen beantragen
Zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig.
Anträge sind schriftlich einzureichen.
Benötigte Dokumente
- Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
- Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen - Objektliste Spielplätze
- Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen - Objektliste Park- und Grünanlagen
- Kommunale öffentliche Grün- und Erholungsanlagen - Objektliste Brunnen
Wichtige Links
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: Siehe "Anlage 1" der Satzung
Zahlungsart: Überweisung
Frist
4 Woche(n)
Vor Nutzungsbeginn zu beantragen. In dringenden Ausnahmefällen kann der Antrag fernmündlich und zur sofortigen Bescheidung gestellt werden.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
- Satzung der LHD über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung vom 20. Dezember 2007)
- Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Dresden (Grünanlagensatzung vom 27. Januar 2011)
