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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Sondernutzung im öffentlichen Raum«

Sondernutzung öffentlicher Straßen


Sondernutzung für ambulanten Handel beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dazu zählt auch der ambulante Handel. Unter dem ambulanten Handel sind Verkaufseinrichtungen zu verstehen, die täglich beräumt werden können, beispielsweise mit den Sortimenten Eis, Fahrkarten, Imbiss, Obst und Gemüse, Souvenirs usw.

Eine Sondernutzungserlaubnis für ambulanten Handel wird für den beantragten Zeitraum erteilt, jedoch längstens bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

Besondere Regelungen zum Antrags- und Erlaubnisverfahren gibt es für ambulante Stände im Stadtkern. Welche Straßen und Plätze dazu gehören, ist in der Anlage 2 der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden beschrieben. Hinweise zum Antrags- und Erlaubnisverfahren finden Sie im diesbezüglichen Informationsblatt (Download: siehe unten).

Die speziellen Lagepläne, je nach Sortiment und Standort, die dem Antrag für ambulanten Handel im Stadtkern beizufügen sind, können Sie ebenfalls downloaden.

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Kosten/Gebühren

Verwaltungsgebühren

Benutzungsgebühren

Gebührenbeschreibung:

Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Sondernutzung

Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen, für Sondernutzungen im Stadtkern ist der Antrag für das Losverfahren im Zeitraum 01. bis 14. August des Vorjahres zu stellen.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung für Infostände und Promotions beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Dazu gehören:

  • das Aufstellen von Info- beziehungsweise Promotionsständen,
  • das Auslagen und Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder von Ständen oder
  • Werbeveranstaltungen.

Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen.

Optionale Dokumente

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Kosten/Gebühren

Verwaltungsgebühren

Benutzungsgebühren

Gebührenbeschreibung:

Gebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der LHD

Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung für Handel und Gastronomie beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Für den Bereich Gastronomie ist dies üblicherweise der Fall, wenn die Bestuhlung auf öffentlichen Flächen außerhalb der Gaststätte aufgestellt wird. Im Bereich des Handels gilt dies für eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf eine öffentliche Fläche.

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Benötigte Formulare

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: Gebühren zzgl. Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der LHD

Benutzungsgebühren

Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung Veranstaltungswerbung beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Im Bereich der Veranstaltungswerbung ist dies beispielsweise dann der Fall, wenn

  • für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (z.B. durch Verbände, Vereine und Kirchen)
  • im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (z.B. Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert werden
  • politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen mit Plakaten auf sich aufmerksam machen.

Verfahrensablauf

Die Sondernutzungserlaubnis können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort werden die dem Antrag beigefügten Unterlagen überprüft.

Bei positivem Ergebnis wird Ihnen die Sondernutzungserlaubnis erteilt. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

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Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung für private Marktveranstaltungen beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird. Das trifft regelmäßig für alle Märkte zu. Ausgenommen von dieser Regelung sind Märkte, welche unter

  • die Jahr- und Spezialmarktsatzung,
  • die Wochenmarktsatzung oder unter
  • das Nutzungskonzept zu Märkten auf innerstädtischen Straßen und Plätzen während der Adventszeit der Landeshauptstadt Dresden

fallen.

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Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeituig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen

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Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung für Wahlwerbung beantragen

Politische Parteien, politische Organisationen und Wählervereinigungen, die im Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden, im Sächsischen Landtag, im Deutschen Bundestag oder im Europäischen Parlament vertreten sind, sowie Träger von Wahlvorschlägen für die jeweils anstehenden Wahlen zu den vorgenannten Parlamenten bzw. den Stadtrat und vor Volks- und Bürgerentscheiden nutzen den öffentlichen Straßenraum umfangreich durch Ausbringen von Werbeträgern, auf denen sie ihre Kandidaten präsentieren und für ihre politischen Ziele werben. Darüber hinaus wird der öffentliche Straßenraum für Informationsstände zur Darstellung der Wahlziele genutzt. Hierbei handelt es sich um Sondernutzungen, für die das Sächsische Straßengesetz und die Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden einschlägig sind.
 

Für diese spezielle Art der Sondernutzung hat die Landeshauptstadt Dresden in Ergänzung zur bestehenden Sondernutzungssatzung eine "Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Verfahrensregelung über die Werbung für politische Zwecke auf öffentlichen Straßen während der Wahlkampfzeit" (Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung) erlassen, die die politische Werbung während der Wahlkampfzeit erleichtert, den Rahmen dieser Sondernutzungen bestimmt, Rechtssicherheit schafft und den besonderen Belangen politischer Parteien, politischer Organisationen und von Wählervereinigungen Rechnung trägt.


Bei Wahlwerbung handelt sich immer um nach der Sondernutzungssatzung gebührenfreie Sondernutzungen. Verwaltungskosten fallen nicht an, da Sondernutzungen für Werbeträger (Hänge-/ Stellschilder) anlässlich von Wahlen, die nach Maßgabe der Satzung Verfahrensregelung Wahlwerbung beantragt werden, keiner ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis bedürfen. Die Erlaubnis gilt nach Maßgabe dieser Satzung als erteilt. Ausgenommen davon sind Großplakatschilder. 
 

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Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

Die Gebühren ergeben sich aus der Art und dem Umfang der Sondernutzung. Nachweis Gemeinnützigkeit)

Benutzungsgebühren

Frist

Hänge-/ Stellschilder und Informationsstände sind mindestens 5 Arbeitstage vor dem geplanten Anbringen zu beantragen. Großplakatschilder sind mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Aufstellen zu beantragen.

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Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung für den Bereich Bau/Aufgrabung beantragen

Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genuzt wird.

Sondernutzungen im Bereich Bau sind beispielsweise Baustoffablagerungen, das Aufstellen von Baustelleneinrichtungen, Gerüsten und Baucontainern oder das Befahren von Gehbahnen.
 

Aufgrabungen z. B. für die Ver- oder Entsorgungsleitungen oder für Mauerwerkstrockenlegungen sowie  die Herstellung dauerhafter Grundstückszufahrten sind Eingriffe in den Straßenkörper und bedürfen deshalb einer Erlaubnis.

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Kosten/Gebühren

Verwaltungsgebühren

Benutzungsgebühren

Gebührenbeschreibung:

Nutzungsgebühr nach geltender Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Dresden, in Abhängigkeit von Art und Umfang der Sondernutzung
 

Frist

2 Woche(n)

Antragseingang rechtzeitig vor Beginn der Nutzung, mindestens 2 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Sondernutzung von Grünanlagen

Sondernutzung von Grünanlagen beantragen

Zur Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig.

Anträge sind schriftlich einzureichen.

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Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: Siehe "Anlage 1" der Satzung

Zahlungsart: Überweisung

Frist

4 Woche(n)

Vor Nutzungsbeginn zu beantragen. In dringenden Ausnahmefällen kann der Antrag fernmündlich und zur sofortigen Bescheidung gestellt werden.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

 

Zuständig: