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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Reisepass«

Reisepass beantragen

Reisepass beantragen

Reisepass allgemein
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.

  • Der Passinhaber muss selbst auf die Gültigkeit des Passes achten und bei Bedarf rechtzeitig einen neuen beantragen.

Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre; Verlängerung nicht möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden)

Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer zu beantragen.

Der Verlust oder ein Diebstahl sind umgehend zu melden.

Reisen ins Ausland
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i.d.R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus.

Der Personalausweis gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU. Ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein; bitte rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:
Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.

  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag vom Kind persönlich zu unterschreiben.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

  • Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
  • Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.

Benötigte Dokumente

Wichtige Links

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: 37,50 Euro für Personen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres, anschließend 59,00 Euro, Bezahlung bei Beantragung.

Minimale Gebühr: 37,50 Euro

Maximale Gebühr: 59,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Reisepass Express beantragen

Beantragung, wenn dringend ein Reisepass benötigt wird

Reisepass allgemein

  • Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
  • Es muss selbst auf die Gültigkeit des Passes geachtet und bei Bedarf rechtzeitig ein neuer beantragt werden.
  • Die Gültigkeitsdauer ist vom Alter abhängig (vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt er sechs Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre; Verlängerung nicht möglich, nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden).
  • Bei Änderung des Wohnsitzes ist man verpflichtet, den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen.
  • Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
  • Der Verlust oder ein Diebstahl sind umgehend zu melden.

Reisen ins Ausland
Innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) reicht der Personalausweis i.d.R. für die Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU aus.

Er gilt nicht für Reisen in Länder außerhalb der EU; ein Reisepass oder Visum kann erforderlich sein; bitte rechtzeitig vor der Auslandsreise unter www.auswaertiges-amt.de informieren, welche Dokumente zur Einreise notwendig sind und wie lange diese ggf. bei der Einreise noch gültig sein müssen.

Bei der Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:

  • Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.
  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

  • Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben: darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt
  • Bei alleinigem Sorgerecht: der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen
  • Bei Betreuung oder Pflegeschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: der Gerichtsbeschluss/die Bestallung
    (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen
     

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Kostenerhebung

Reisepass vorläufig beantragen

Im begründeten Ausnahmefall besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses.
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Expresspasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird. Notwendige Nachweise (z.B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers) sind vorzulegen.

  • Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
  • Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden.
  • Er gilt für maximal ein Jahr.
  • Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.

Bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:

Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.

  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

  • Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den vorläufigen Pass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen
  • Bei Betreuung oder Pflegeschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.

Benötigte Dokumente

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Reisepass zusätzlich beantragen (Zweitpass)

  • Grundsätzlich darf laut Gesetz niemand in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Pässe besitzen.
  • Ausnahmen sind nur möglich, wenn berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.

Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt,

  • wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
  • wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z.B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel).
  • Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
  • Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen.
  • Zweitpässe sind für sechs Jahre gültig.

Bei der Beantragung eines zusätzlichen Reisepasses für Minderjährige ist zu beachten:

Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.

  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.

Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.

  • Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Pass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
  • Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
  • Bei Betreuung oder Pflegeschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.

Benötigte Dokumente

Frist

ab Beantragung ca. 4 bis 6 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Reisepass für Vielreisende beantragen

Vielreisende

  • Es können Reisepässe mit 48 statt 32 Seiten ausgestellt werden, um Vielreisenden die häufige Neubeantragung zu ersparen.
  • Reisepässe müssen persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.

Beantragung analog "Reisepass ausstellen"

Benötigte Dokumente

Frist

Bearbeitungsdauer 4 bis 6 Wochen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Reisepass ändern

Reisepass wegen Adressänderung ändern

Im Reisepass steht nicht die komplette Wohnanschrift, sondern nur der Wohnort.

Nach Umzug in eine neue Gemeinde muss der Wohnort im Reisepass geändert werden.

Benötigte Dokumente

Frist

nach Umzug in andere Gemeinde

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Reisepass wegen Namensänderung ändern

Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat oder nach Scheidung) wird der bisherige Reisepass mit dem früheren Namen ungültig.
Bei Bedarf muss persönlich ein neuer Reisepass beantragt und eigenhändig unterschrieben werden, er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.

Der ungültige Reisepass ist bei der Meldestelle oder dem Bürgerbüro vorzulegen. Er wird dann in der Regel eingezogen bzw. als ungültig gekennzeichnet.

Benötigte Dokumente

Frist

unverzüglich nach Namensänderung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Verlust des Reisepasses

Reisepass verloren oder gestohlen melden

Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses muss umgehend der zuständigen Meldestelle oder dem Bürgerbüro mitgeteilt werden.

  • Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
  • Sie müssen sofort mitteilen, wenn das verloren geglaubte oder gestohlene Dokument wiedergefunden wurde.
  • Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen.

Benötigte Dokumente

Frist

unverzüglich

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Reisepass gefunden

Reisepass gefunden/wiedergefunden

Fund des eigenen (vermeintlich geglaubten) verlorenen/gestohlenen Reisepasses:

  • unverzügliche Meldung

Fund eines fremden evtl. verlorenen/gestohlenen Reisepasses:

  • unverzügliche Meldung an Bürgerbüro, Meldestelle oder Fundbüro

Optionale Dokumente

Frist

unverzüglich

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

 

Zuständig: