Anliegen & Lebenslagen - Personalausweis
Anliegen »Personalausweis«
Personalausweis beantragen
Personalausweis beantragen
Besitzpflicht:
Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden. Der Ausweis muss eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Der neue Personalausweis kann ab dem 1. November 2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis kann weiterhin bis zum Ablauf seiner Gültigkeit verwendet werden.
Grundfunktion:
Amtliches Ausweisdokument
Zusatzfunktionen:
Elektronischer Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion oder eID)
- Nutzung der eID freiwillig; kann jederzeit aktiviert und deaktiviert werden
- z.B. sicheres Identifizieren im Internet
- Altersnachweis, Wohnortnachweis
Qualifizierte elektronische Signatur (freiwillig)
- ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt
- ermöglicht die digitale Unterzeichnung von Dokumenten, Verträgen, Vollmachten u.ä.
- zusätzliche Kosten
Hoheitliche Biometriefunktion
- dient zur Feststellung der Identität des Ausweisinhabers und der Echtheit des Dokumentes
- Speicherung der Fingerabdrücke ist freiwillig
- nur vom Staat berechtigte Stellen können Fingerabdrücke auslesen, z.B. im Rahmen von Grenzkontrollen
Beantragung für Minderjährige
Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.
- Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Ausweisregister überprüft werden.
Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Personalausweis beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt
Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
Bei Betreuung oder Pflegeschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestellung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Einreisebestimmungen der Länder beachten
Zur Einreise in die USA muss ein Reisepass beantragt werden.
Gültigkeit:
für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre
Benötigte Dokumente
-
Geburtsurkunde
oder - Heiratsurkunde
-
Lichtbild
aktuell, Format 35 x 45 mm Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. Bei Kindern bis zu 3 Jahren sind Abweichungen zulässig. -
Personalausweis
wenn vorhanden, oder -
Reisepass
wenn vorhanden
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
- Hinweise zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010
- Faltblatt Bürgerbüros
- Hinweise zur Anerkennung von Personalausweisen als Reisedokument im Ausland
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 22,80 Euro, ab Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt die Gebühr 28,80 Euro. Die Bezahlung erfolgt bei der Beantragung.
Minimale Gebühr: 22,80 Euro
Maximale Gebühr: 28,80 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Frist
Bearbeitungsdauer 2 - 3 Wochen
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
(für Beantragung ab 01.11.2010) - Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
Personalausweis vorläufig beantragen
Der vorläufige Ausweis wird ausgestellt, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, sofort ein neues Ausweisdokument zu benötigen.
Der vorläufige Ausweis muss persönlich beantragt werden.
Der Ausweis muss eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Beantragung für Minderjährige
- Die Beantragung muss gemeinsam mit dem Kind erfolgen.
- Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben.
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils soll anhand einer Ausweiskopie oder durch Unterlagen aus dem Ausweisregister überprüft werden.
Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben,darf allein der den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
Bei Betreuung oder Pflegeschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Einreisebestimmungen der Länder beachten
Zur Einreise in die USA muss ein Reisepass beantragt werden.
Gültigkeit:
Maximal 3 Monate
Benötigte Dokumente
-
Geburtsurkunde
oder - Heiratsurkunde
-
Lichtbild
aktuell, Format 35 x 45 mm. Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. -
Reisepass
wenn vorhanden -
Führerschein
bei Verlust von Personalausweis/Reisepass
Hilfreiche Infoblätter
- Hinweise zur Anerkennung von Personalausweisen als Reisedokument im Ausland
- Hinweise zum neuen Personalausweis ab 01.11.2010
- Faltblatt Bürgerbüros
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
Personalausweis ändern
Personalausweis wegen Adressänderung ändern
Im Ausweis ist sowohl im sichtaren Bereich, als auch auf dem Chip die komplette Adresse, einschließlich der Postleitzahl eingetragen.
Die Änderung erfolgt bei An-, Ab- und Ummeldung der Wohnung.
Benötigte Dokumente
- Meldebescheinigung
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Personalausweis wegen Namensänderung ändern
Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat oder nach der Scheidung) wird der bisherige Personalausweis ungültig.
Der Ausweis muss persönlich beantragt werden. Der Ausweis muss eigenhändig unterschrieben werden. Er wird nicht von Amts wegen ausgestellt.
Der ungültige Personalausweis ist bei der Meldestelle oder dem Bürgerbüro vorzulegen. Er wird in der Regel eingezogen oder ungültig gekennzeichnet.
Benötigte Dokumente
-
Personalausweis
bisheriger -
Lichtbild
Format: 35 x 45 mm. Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten. -
Reisepass
bisheriger -
Geburtsurkunde
oder -
Heiratsurkunde
oder -
Familienstammbuch
oder - Bescheinigung über die Namensänderung bei Scheidung
Frist
unverzüglich nach der Namensänderung
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Online-Ausweisfunktion
Personalausweis Online-Ausweisfunktion einschalten lassen
Nutzung der Online-Ausweisfunktion (elektronische Identität)
Die Nutzung ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich.
Sie benötigen
- PIN (persönliche Geheimzahl)
- PUK (Entsperrnummer)
- Sperrkennwort
- Kartenlesegerät
- zertifizierte Betreibersoftware
Die PIN, die PUK und das Sperrkennwort haben Sie nach der Beantragung in einem Brief vom Ausweishersteller mitgeteilt bekommen.
Beim Einschalten der online-Ausweisfunktion müssen Sie die persönliche PIN neu setzen.
Das Einschalten ist jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes bei der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) möglich. Ihre persönliche Vorsprache ist nötig.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
Personalausweis Ausweisfunktion ausschalten lassen
Nutzung der Online-Ausweisfunktion (elektronische Identität) nicht mehr gewünscht
Das Ausschalten ist jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes bei der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) möglich.
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
Frist
bei Bedarf
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
Personalausweis PIN neu setzen
Ändern der 5-stelligen Transport-PIN (geht aus dem Brief des Ausweisherstellers hervor, den Sie nach der Beantragung erhalten haben) in 6-stellige persönliche PIN
Neusetzen der PIN, wenn die alte PIN vergessen wurde:
- Wenn die PIN 3x falsch eingegeben wurde, kann die Entsperrnummer (PUK) zum Freischalten der PIN genutzt werden.
- Die Entsperrnummer (PUK) kann 10x verwendet werden; danach ist ein Neusetzen der PIN nötig.
Neusetzen der PIN nach dem Einschalten oder Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Die persönliche Vorsprache in der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) ist zwingend notwendig.
Die PIN besteht aus 6 Ziffern, die möglichst nicht aus den Daten des Ausweises hervorgehen sollten (kein eigenes Geburtsdatum, keine unmittelbare Ziffernfolge)
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
Verlust/Diebstahl
Personalausweis wegen Verlust/Diebstahl melden
Der Verlust/Diebstahl des Ausweises muss umgehend der zuständigen Meldestelle oder dem Bürgerbüro mitgeteilt werden.
- Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
- Sie müssen sofort mitteilen, wenn das verloren geglaubte oder gestohlene Dokument wiedergefunden wurde.
- Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen.
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, müssen Sie diese umgehend bei der zuständigen Ausweisbehörde oder der Sperrhotline (Tel. 0180 1 33 33 33) sperren lassen.
Für die telefonische Sperrung benötigen Sie:
- das Sperrkennwort (dies geht aus dem Brief des Ausweisherstellers hervor)
- ihre persönlichen Daten; bei mehreren Vornamen muss zwingend der erste Vorname genannt werden
Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftsfunktion) nutzen, ist diese ebenfalls umgehend beim zuständigen Anbieter Ihrer Signatur (Trustcenter) sperren zu lassen.
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
oder - Führerschein
-
Geburtsurkunde
oder - Heiratsurkunde
- Diebstahlsanzeige von der Polizei
Frist
unverzüglich
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Personalausweis Online-Ausweisfunktion wegen Verlust/Diebstahl sperren lassen
Beim Verlust oder Diebstahl eines Ausweises ist die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion (elektronische Identität) unverzüglich bei der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) sperren zu lassen.
Die Sperrung kann auch telefonisch bei der Sperrhotline (Tel. 0180 1 33 33 33) vorgenommen werden.
Für die telefonische Sperrung benötigen Sie:
- das Sperrkennwort (dies geht aus dem Brief des Ausweisherstellers hervor)
- ihre persönlichen Daten; bei mehreren Vornamen muss zwingend der erste Vorname genannt werden
Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftsfunktion) nutzen, ist diese ebenfalls umgehend beim zuständigen Anbieter Ihrer Signatur (Trustcenter) sperren zu lassen.
Die Ausweisbehörde ist verpflichtet, die Online-Ausweisfunktion von Amts wegen zu sperren, sobald sie Kenntnis vom Abhandenkommen des Ausweises bzw. vom Tod des Ausweisinhabers hat.
Benötigte Dokumente
- Reisepass
- Führerschein
-
Geburtsurkunde
oder - Heiratsurkunde
Frist
unverzüglich beim Abhandenkommen, Verlust oder Diebstahl des Ausweises
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
Personalausweis wiedergefunden
Personalausweis wegen Fund/Wiederauffinden melden
Fund des eigenen vermeintlich verlorenen/gestohlenen geglaubten Ausweises
- unverzügliche Meldung im Bürgerbüro oder in der Meldestelle
Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises
- unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro
Wenn Sie die Online-Ausweisfunktion wieder nutzen wollen, müssen Sie diese persönlich in der zuständigen Ausweisbehörde (Meldestelle oder Bürgerbüro) oder in der ausstellenden Ausweisbehörde entsperren lassen.
Frist
unverzüglich
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
- Personalausweisverordnung
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
Personalausweis nach Fund/Wiederauffinden entsperren lassen
Melden Sie den Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle.
Wenn Sie nach dem Wiederauffinden Ihres Ausweises die Online-Ausweisfunktion wieder nutzen möchten, können Sie diese bei der zuständigen oder ausstellenden Ausweisbehörde (Bürgerbüro oder Meldestelle) entsperren lassen.
Aus Sicherheitsgründen kann der Ausweisinhaber das Entsperren nicht über die telefonische Hotline vornehmen.
Vielmehr muss er hierfür persönlich in seiner zuständigen oder ausstellenden Personalausweisbehörde erscheinen.
Wenn Sie die qualifizierte elektronische Signatur (Unterschriftsfunktion) nutzen möchten, wenden Sie sich an den zuständigen Anbieter Ihrer Signatur (Trustcenter).
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
Frist
unverzüglich nach dem Wiederauffinden des Personalausweises
Zuständige Organisationseinheit(en)
- Zentrales Bürgerbüro Altstadt
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Ortschaft Cossebaude
- Ortschaft Weixdorf
Rechtliche Grundlagen
- Personalausweisverordnung
- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Kostenerhebung
- Personalausweisgebührenverordnung
