Anliegen & Lebenslagen - Niederlassungserlaubnis
Anliegen »Niederlassungserlaubnis«
Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)
- ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in ausreichender Höhe
- keine Ausweisungsgründe
- die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
- Antragssteller besitzt die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik
- ausreichender Wohnraum
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzten 3 Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen mit Kopie -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Auszug aus dem Verlauf des Rentenversicherungskontos
mindestens 60 Monatsbeiträge, vom Rentenversicherungsträger, mit Kopie - Aufenthaltserlaubnis
-
Nachweis der Krankenversicherung
mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau B1 (GER) - Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung:
Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis als Hochqualifizierter (§ 19 AufenthG)
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit besonderen fachlichen Kenntnissen
- Lehrperson oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Position
- Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten (derzeit 4.800,- Euro)
- keine Ausweisungsgründe
Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen Hochqualifizierte im Sinne von § 19 Aufenthaltsgesetz innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
mit Kopie -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Auszug aus dem Verlauf des Rentenversicherungskontos
vom Rentenversicherungsträger, mit Kopie - Stellenbeschreibung
-
Befürwortung der Niederlassungserlaubnis durch die Forschungseinrichtung
mit Kopie -
Aufenthaltserlaubnis
bei Hochqualifizierten in der Regel Visum zur Erwerbstätigkeit gültig -
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkassen mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau A 1 (GER) -
Arbeitsvertrag
vorläufiger oder gültiger -
Übersicht über veröffentlichte wissenschaftliche Arbeiten
bie Wissenschaftlern -
Diplom
Referenzen zum Nachweis (Zeugnisse, etc)
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Durchschnittliche Gebühr: 250,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für Selbstständige beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Selbständige (§ 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG)
- ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit seit 3 Jahren
- erfolgreiche Verwirklichung des Geschäftskonzepts
- eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch die Selbständigkeit
Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen selbstständige Erwerbstätige innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
mit Kopie (sämtliche bisherige Steuerbescheide, aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über voraussichtlichen Gewinn des laufenden Geschäftsjahres) -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Nachweise über die erfolgreiche Verwirklichung der Geschäftsidee
durch Einreichung eines Businessplanes -
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkasse, mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau A 1 (GER) - Aufenthaltserlaubnis
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: Gebührenbefreiung für Familienmitglieder von Deutschen
Durchschnittliche Gebühr: 200,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Frist
Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (§ 26 Abs. 4 AufenthG)
- ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichenGründen seit 7 Jahren
- eigenständige Lebensunterhaltssicherung
- mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in ausreichender Höhe
- keine Ausweisungsgründe
- die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
- Antragssteller besitzt die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung seiner Erwerbstätigkeit
- ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
- Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik
- ausreichend Wohnraum
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzten 3 Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen mit Kopie -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Auszug aus dem Verlauf des Rentenversicherungskontos
mit mindestens 60 Monatsbeiträgen, vom Rentenversicherungsträger, mit Kopie - Aufenthaltserlaubnis
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkasse, mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau B1 (GER) - Nachweis über erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: für Minderjährige 42,50
Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro
Minimale Gebühr: 67,50 Euro
Maximale Gebühr: 135,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling (§ 26 Abs. 3 AufenthG)
- ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG seit 3 Jahren
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme gemäß § 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes nicht vorliegen
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzten 3 Lohn- bw. Gehaltsbescheinigungen mit Kopie - Aufenthaltserlaubnis
Benötigte Formulare
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: gebührenfrei
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für enge Familienangehörige
Niederlassungserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen beantragen
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzten 3 Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen mit Kopie -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Auszug aus dem Verlauf des Rentenversicherungskontos
vom Rentenversicherungsträger, mit Kopie -
Erklärung über die eheliche Lebensgemeinschaft
gleichzeitige Anwesenheit beider Ehegatten in der Behörde erforderlich - Aufenthaltserlaubnis
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkasse mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau A 1 (GER)
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren (§ 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG)
- zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres muss das Kind seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug sein
- der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein, außer das Kind befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt
- keine Ausweisungsgründe
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Schulbescheinigung
dient als Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes, oder - Ausbildungsnachweis
- Aufenthaltserlaubnis
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkasse mit Kopie
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Durchschnittliche Gebühr: 55,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Frist
Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Niederlassungserlaubnis für Kinder nachdem sie volljährig geworden sind beantragen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Kinder nachdem sie volljährig geworden sind (§ 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG)
- der Betroffene ist volljährig und besitzt seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau B1 (GER)
- der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein, außer das Kind befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt
Benötigte Dokumente
-
Reisepass
mit Kopie -
Lichtbild
aktuell, biometrisch -
Miet-/Pacht-/Nutzungsvertrag
mit Kopie -
Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes
letzten 3 Lohn- bzw. Gehaltsbescheinigungen mit Kopie oder - Schulbescheinigung
-
Ausbildungsnachweis
oder - Schulbescheinigung
-
Nachweis der Krankenversicherung
Bescheinigung der Krankenkasse mit Kopie -
Nachweis einfacher Sprachkenntnisse in Deutsch
Sprachkurs auf Niveau B1 (GER)
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro
Zahlungsart: bar, EC-Karte
Frist
Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels
