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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Niederlassungserlaubnis«

Niederlassungserlaubnis (allgemein) beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.

Voraussetzungen für eine allgemeine Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG)

  • ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
  • eigenständige Lebensunterhaltssicherung
  • mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in ausreichender Höhe
  • keine Ausweisungsgründe
  • die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
  • Antragssteller besitzt die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung seiner selbständigen Erwerbstätigkeit
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik
  • ausreichender Wohnraum

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Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung:

 

 

Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis als Hochqualifizierter (§ 19 AufenthG)

  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter mit besonderen fachlichen Kenntnissen
  • Lehrperson oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in herausgehobener Position
  • Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die ein Gehalt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung erhalten (derzeit 4.800,- Euro)
  • keine Ausweisungsgründe

Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen Hochqualifizierte im Sinne von § 19 Aufenthaltsgesetz innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.

 

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Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Durchschnittliche Gebühr: 250,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Selbständige (§ 21 Abs. 4 Satz 2 AufenthG)

  • ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur selbständigen Erwerbstätigkeit seit 3 Jahren
  • erfolgreiche Verwirklichung des Geschäftskonzepts
  • eigenständige Lebensunterhaltssicherung durch die Selbständigkeit

 Die Landeshauptstadt Dresden ist Partner im Pilotprojekt AKZESS. Im Rahmen dieses Projektes sollen selbstständige Erwerbstätige innerhalb von 4 Wochen eine Entscheidung über ihr Aufenthaltsrecht erhalten. Weitere Informationen können Sie unter http://www.zuwanderung.sachsen.de/akzess erhalten.

 

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Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: Gebührenbefreiung für Familienmitglieder von Deutschen

Durchschnittliche Gebühr: 200,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Frist

Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (§ 26 Abs. 4 AufenthG)

  • ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder völkerrechtlichenGründen seit 7 Jahren
  • eigenständige Lebensunterhaltssicherung
  • mindestens 60 geleistete Pflichtmonatsbeiträge oder freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in ausreichender Höhe
  • keine Ausweisungsgründe
  • die Beschäftigung muss erlaubt sein (sofern der Antragsteller ein Arbeitnehmer ist)
  • Antragssteller besitzt die erforderlichen Erlaubnisse für die Ausübung seiner Erwerbstätigkeit
  • ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache auf Niveau B1 (GER)
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik
  • ausreichend Wohnraum

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Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: für Minderjährige 42,50

Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro

Minimale Gebühr: 67,50 Euro

Maximale Gebühr: 135,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling (§ 26 Abs. 3 AufenthG)

  • ununterbrochener Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG seit 3 Jahren
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Ausländerbehörde mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme gemäß § 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes nicht vorliegen

 

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Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: gebührenfrei

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für enge Familienangehörige

Niederlassungserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen beantragen

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Hilfreiche Infoblätter

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Kinder zwischen 16 und 18 Jahren (§ 35 Abs. 1 Satz 1 AufenthG)

  • zum Zeitpunkt der Vollendung des 16. Lebensjahres muss das Kind seit 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug sein
  • der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein, außer das Kind befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt
  • keine Ausweisungsgründe

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Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Durchschnittliche Gebühr: 55,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Frist

Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Niederlassungserlaubnis für Kinder nachdem sie volljährig geworden sind beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung von Erwerbstätigkeit.
Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Kinder nachdem sie volljährig geworden sind (§ 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG)

  • der Betroffene ist volljährig und besitzt seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Niveau B1 (GER)
  • der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert sein, außer das Kind befindet sich in einer Ausbildung, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss führt

 

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Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Durchschnittliche Gebühr: 135,00 Euro

Zahlungsart: bar, EC-Karte

Frist

Antragstellung vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

 

Zuständig: