Anliegen & Lebenslagen - Namensänderung
Anliegen »Namensänderung«
Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.
Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Personen, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige sind (diesen gleichgestellt sind u.a. auch hier wohnende Staatenlose, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) stellen.
Benötigte Dokumente
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Personalausweis
oder - Reisepass
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Personenstandsurkunde
zum Nachweis der derzeitigen Namensführung - Nachweise über Schwierigkeiten durch die derzeitige Namensführung
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psychologisches Gutachten
bei namensbezogenen seelischen Belastungen -
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
für Personen ab dem 14.Lebensjahr
Optionale Dokumente
-
Einkommensnachweise
(bei Antrag auf Gebührenminderung)
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
- Informationsblatt zum Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung
- Informationsblatt Anforderungen an ein psychologisches Gutachten in einem öffentlich-rechtlichen Namensänderungsverfahren
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (FamNamÄndGDV 1)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
