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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Namensänderung«

Namensänderung aus wichtigem Grund beantragen

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Unzuträglichkeiten zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des zu tragenden Namens nachvollziehbar und ggf. auch nachweisbar ergeben.

Anträge auf Namensänderung (Vor- und Familiennamen) können Personen, die in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben und deutsche Staatsangehörige sind (diesen gleichgestellt sind u.a. auch hier wohnende Staatenlose, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte) stellen.

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

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