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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Nachbeurkundung«

Nachbeurkundungen bei Personenstandsfällen im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben? Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich im Fachbereich Besondere Beurkundungen.
 

Kontakt

Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten, Eheschließung, Besondere Aufgaben, Sterbefälle
Fachbereich Besondere Beurkundungen

Postanschrift 
PF 12 00 20
01001 Dresden
Besucheranschrift 
Goetheallee 55
2. Etage, Zi. 204/209
01309 Dresden
Stadtplan 
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Öffnungszeiten 
Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 14-18 Uhr
(zusätzliche Termine nach telefonischer Vereinbarung)
Telefonnummer 
0351-4888825
Faxnummer 
0351-4888803
Barriereführer-ID 
Zugang für Körperbehinderte