Anliegen & Lebenslagen - Nachbeurkundung
Anliegen »Nachbeurkundung«
Nachbeurkundungen bei Personenstandsfällen im Ausland
Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben? Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich im Fachbereich Besondere Beurkundungen.
Sie haben im Ausland geheiratet, ein Kind ist im Ausland geboren oder ein Angehöriger ist im Ausland verstorben? Es ist möglich eine Geburt, einen Sterbefall oder eine Eheschließung im Ausland hier in Deutschland vom Standesamt des Wohnortes nachbeurkunden zu lassen. Die hierfür erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte persönlich im Fachbereich Besondere Beurkundungen.
- Besondere Beurkundungen (Anliegen)
Kontakt
Bürgeramt
Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten, Eheschließung, Besondere Aufgaben, Sterbefälle
Fachbereich Besondere Beurkundungen
- Postanschrift
- PF 12 00 20
01001 Dresden - Besucheranschrift
- Goetheallee 55
2. Etage, Zi. 204/209
01309 Dresden - Stadtplan
- Stadtplan
- Öffnungszeiten
- Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 14-18 Uhr
(zusätzliche Termine nach telefonischer Vereinbarung) - Telefonnummer
- 0351-4888825
- Faxnummer
- 0351-4888803
- E-Mail Adresse
- standesamt-besondere-Beurkundungen@dresden.de
