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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Hundesteuer«

Hund anmelden

Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen bei der Landeshauptstadt Dresden anmelden und Hundesteuer zahlen.

Die Anmeldung ist persönlich oder schriftlich möglich.

Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Hund abmelden

Endet die Hundehaltung in Dresden, so ist dies dem Steuer- und Stadtkassenamt mitzuteilen.

Die Abmeldung ist persönlich oder schriftlich möglich.

Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155

Benötigte Dokumente

Benötigte Formulare

Frist

2 Woche(n)

nach Ende der Hundehaltung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Hundesteuerbefreiung beantragen

Steuerbefreiung wird gewährt für das Halten von:

  1. Blindenführhunden,
  2. Hunden, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen,
  3. Hunden von Forstbediensteten und von bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind,
  4. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind.

Auskünfte zur gewerblichen Hundehaltung und Hundehaltung bei geringem Einkommen sollten direkt im Steuer- und Stadtkassenamt eingeholt werden.

Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155

Benötigte Dokumente

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Hund Halterdaten melden

Ändert sich der Name (nicht die Person!) des Hundehalters, ist dem Steuer und Stadtkassenamt der neue Name mitzuteilen.
Sie können Ihren neuen Namen formlos

  • persönlich,
  • schriftlich oder
  • telefonisch

mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.

Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.

Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Hundesteuermarke ersetzen

  • bei Verlust der Hundemarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Hierfür werden Verwaltungskosten erhoben.
  • bei Defekt oder Abnutzung der Hundemarke kann diese kostenfrei ausgetauscht werden.

Der Ersatz ist

  • bei Verlust zwingend persönlich
  • bei Austausch unter Zusendung der alten Marke auch schriftlich

möglich.

Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

 

Zuständig: