Anliegen & Lebenslagen - Hundesteuer
Anliegen »Hundesteuer«
Hund anmelden
Wenn Sie einen über drei Monate alten Hund halten, müssen Sie diesen bei der Landeshauptstadt Dresden anmelden und Hundesteuer zahlen.
Die Anmeldung ist persönlich oder schriftlich möglich.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
Optionale Dokumente
-
Kaufvertrag
oder -
Impfausweis für Hunde
oder - Rassenachweis des Hundes
Benötigte Formulare
Frist
2 Woche(n)
nach dem Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat
Zuständige Organisationseinheit(en)
- SG Aufwandsteuer
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Hund abmelden
Endet die Hundehaltung in Dresden, so ist dies dem Steuer- und Stadtkassenamt mitzuteilen.
Die Abmeldung ist persönlich oder schriftlich möglich.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155
Benötigte Dokumente
- Hundesteuermarke
-
tierärztliche Bescheinigung über den Tod des Tieres
bei Tod des Hundes, oder -
formlose Bestätigung
über den Tod, wenn tierärztliche Bestätigung über den Tod eines Tieres nicht vorliegt
Benötigte Formulare
-
Hundesteuer-Abmeldung
(Ggf. ist die neue Wohnanschrift bei Wegzug aus Dresden, oder Namen und die Anschrift des neuen Halters bei Abgabe des Hundes mitzuteilen.)
Frist
2 Woche(n)
nach Ende der Hundehaltung
Zuständige Organisationseinheit(en)
- SG Aufwandsteuer
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuerbefreiung beantragen
Steuerbefreiung wird gewährt für das Halten von:
- Blindenführhunden,
- Hunden, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen,
- Hunden von Forstbediensteten und von bestätigten Jagdaufsehern, soweit diese Hunde für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich sind,
- Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen u. ä. Einrichtungen untergebracht sind.
Auskünfte zur gewerblichen Hundehaltung und Hundehaltung bei geringem Einkommen sollten direkt im Steuer- und Stadtkassenamt eingeholt werden.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155
Benötigte Dokumente
-
Blindenführhundausweis
(Kopie) und ggf. -
Schwerbehindertenausweis
(Kopie) oder -
Ausweis Servicehund
oder -
Dienstausweis
zzgl. - Bestätigung des Arbeitgebers über die Erforderlichkeit des Hundes
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Hund Halterdaten melden
Ändert sich der Name (nicht die Person!) des Hundehalters, ist dem Steuer und Stadtkassenamt der neue Name mitzuteilen.
Sie können Ihren neuen Namen formlos
- persönlich,
- schriftlich oder
- telefonisch
mit Angabe des alten Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheides bekannt geben.
Ein Nachweis für die Namensänderung wird üblicherweise nicht verlangt.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155
Zuständige Organisationseinheit(en)
- SG Aufwandsteuer
- Bürgerbüro Neustadt
- Bürgerbüro Pieschen
- Bürgerbüro Klotzsche
- Bürgerbüro Schönfeld/ Weißig
- Bürgerbüro Blasewitz
- Bürgerbüro Leuben
- Bürgerbüro Prohlis
- Bürgerbüro Plauen
- Bürgerbüro Cotta
Rechtliche Grundlagen
Hundesteuermarke ersetzen
- bei Verlust der Hundemarke wird eine Ersatzmarke ausgegeben. Hierfür werden Verwaltungskosten erhoben.
- bei Defekt oder Abnutzung der Hundemarke kann diese kostenfrei ausgetauscht werden.
Der Ersatz ist
- bei Verlust zwingend persönlich
- bei Austausch unter Zusendung der alten Marke auch schriftlich
möglich.
Ansprechpartner:
Sachbearbeiter Hundesteuer
Tel.: 0351/488 2155
Benötigte Dokumente
- Personalausweis
- Hundesteuerbescheid
Optionale Dokumente
-
Vollmacht
des im Steuer- und Stadtkassenamt registrierten Hundehalters für den Fall, dass eine andere Person in Vertretung für ihn vorstellig wird
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
((§ 11))
