Allgemein
Fundsachen können in der Regel frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten versteigert werden. Wenn die Verwahrung mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten verbunden ist, darf eine Fundsache jedoch schon eher versteigert werden.
Mit Ablauf der Verwahrfrist werden die Fund-sachen durch das Fundbüro aussortiert. Nur gut erhaltene und weiter verwertbare Gegenstände werden für eine Versteigerung zurück behalten.
Finder, die bei Ablieferung der Fundsache ihren Anspruch auf Eigentumserwerb geltend gemacht haben, werden vom Fundbüro schriftlich über das Bereitliegen ihres Fundes informiert, sofern sie nicht bereits persönlich vorgesprochen haben. Gegen Entrichtung einer geringen Gebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand wird die Fundsache ausgehändigt.
Alle anderen Fundsachen werden vernichtet oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt.
Öffentliche Versteigerungen:
Die öffentliche Fundsachenversteigerung wird durch die Stadtkasse der Landeshauptstadt Dresden durchgeführt. Das Fundbüro stellt lediglich die Versteigerungsgegenstände zur Verfügung.
Ort der Veranstaltungen ist üblicherweise der Plenarsaal des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19, Eingang Goldene Pforte. Beginn ist 14:00 Uhr, ab 13:00 Uhr können die Gegenstände besichtigt werden.
In der Regel werden diese Versteigerungen quartalsweise durchgeführt. Die Termine werden am Jahresanfang für das ganze Jahr festgelegt und auf www.dresden.de veröffentlicht. Darüber hinaus wird jede Veranstaltung einzeln vor ihrem Stattfinden im Amtsblatt und in der Tagespresse bekannt gemacht.
Während der öffentlichen Versteigerung wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert.
Internetauktionen:
Einzelne Fundgegenstände versteigert das Fundbüro auch im Internet über die Plattform der Zollauktion: www.zoll-auktion.de
Hierfür gibt es keinen festgelegten Rhythmus oder bestimmte Termine.
Die dort angebotenen Gegenstände sind bebildert und beschrieben. Eine persönliche Inaugenscheinnahme durch Interessenten ist während der Sprechzeiten des Fundbüros möglich. Sie wird auch empfohlen, da der Erwerb einer Fundsache über die Internet-Versteigerung jegliche Gewährleistung des Anbieters für Sachmängel ausschließt.
Die Angebote werden nach Zuschlagserteilung nicht versand, sondern sind gegen Barzahlung und während der Sprechzeiten im Fundbüro abzuholen.
Verkaufsveranstaltungen:
Üblicherweise findet einmal jährlich ein Schirmverkauf statt. Termin, Ort & Zeit werden über das Amtsblatt und die Tagespresse bekannt gemacht.
Es wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Rechtliche Grundlagen