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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Einladung von Ausländern«

Verpflichtungserklärung für Erteilung eines Besuchervisums beantragen

Sie möchten jemanden zu Besuch einladen, der für die Einreise zu diesem Kurzaufenthalt ein Visum benötigt? Das Visum wird von der zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt. Die Auslandsvertretungen verlangen für die Erteilung eines Besuchervisums regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung. Die Verpflichtungserklärung geben Sie im Inland gegenüber der Ausländerbehörde ab, in deren Zuständigkeitsbereich sich der Ausländer aufzuhalten beabsichtigt.
Als Verpflichtungsgeber müssen Sie sich mit einem Personalausweis oder Pass ausweisen. Die Angaben, die Sie im Rahmen der Abgabe einer Verpflichtungserklärung machen, beruhen auf Freiwilligkeit. Zur behördlichen Feststellung, ob Sie als Verpflichtungsgeber die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen, kann die Behörde jedoch verlangen, dass Sie anhand geeigneter Unterlagen Ihre Bonität nachweisen.

Allgemeine Hinweise

Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/des Besuchers zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden.
Die Unterschrift des sich verpflichtenden Gastgebers muss amtlich beglaubigt werden. Eine persönliche Vorsprache ist deshalb zwingend erforderlich. Das Original der Verpflichtungserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Ehegatten, welche zusammen eine Verpflichtungserklärung abgeben möchten, müssen beide persönlich vorsprechen.
Der ausländische Gast muss bei der Auslandsvertretung eine Reisekrankenversicherung nachweisen. Diese kann im Ausland oder von Ihnen als Besuchsempfänger im Bundesgebiet abgeschlossen werden.
Das Schengen-Visum für Besucher wird für maximal 90 Tage erteilt. Die Besucherin/der Besucher muss das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung vor der Einreise für den Zeitraum beantragen, den er tatsächlich in Deutschland verbringen möchte. Bitte weisen Sie Ihren Gast darauf hin, dass eine Verlängerung des Visums in Deutschland in der Regel nicht möglich ist.
Achtung: Zwischen Abgabe der Verpflichtungserklärung des Visums und der Visaerteilung sollten nicht mehr als sechs Monate liegen.

Für Gastgeber bestehen prinzipiell 2 Möglichkeiten die finanzielle Leistungsfähigkeit vor der Ausländerbehörde nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen. Einerseits kann durch die Offenlegung der finanziellen Einkünfte und Ausgaben eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden (siehe zwingende benötigte Unterlagen), andererseits besteht die Möglichkeit, eine Kaution auf der Ausländerbehörde zu hinterlegen. Im Falle der Kaution müssen nur die Gastangaben, das Ausweisdokument des Gastgebers und die Barkaution bzw. das Sparbuch mit Sperrvermerk vorliegen, eine Offenlegung der persönlichen Verhältnisse ist dann nur noch eingeschränkt nötig.

Wenn Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit mittels Kaution nachweisen, so beachten Sie bitte, dass eine Rückzahlung der Kaution nur bargeldlos erfolgt. Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde in diesem Fall eine entsprechende Bankverbindung für die Rücküberweisung des durch Sie hinterlegten Betrages angeben.

 

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen

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