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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Einbürgerung«

Einbürgerung beantragen

Voraussetzungen für Einbürgerung:

• Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens 8 Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
• Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung (in bestimmten Fällen genügt auch eine Aufenthaltserlaubnis).
• Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Niveau „B1").
• Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (Einbürgerungstest bestanden).
• Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
• Sie und Ihre Familienangehörigen bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fürsorgemitteln (Arbeitslosengeld 2 oder Leistungen der Grundsicherung).
• Sie sind nicht vorbestraft.
• Sie wohnen in Dresden.

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Hinweis: Anerkannte Flüchtlinge sowie staatenlose Personen werden bevorzugt eingebürgert. Diese müssen seit 6 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt besitzen.

 

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Einbürgerung als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen beantragen

Nichtdeutsche Ehepartner eines/einer Deutschen werden bevorzugt eingebürgert.

Voraussetzungen:

  • Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
  • Sie haben seit mindestens drei  Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit einem Deutschen verheiratet oder verpartnert.
  • Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung (in bestimmten Fällen genügt auch eine Aufenthaltserlaubnis).
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Niveau „B1").
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (Einbürgerungstest bestanden).
  • Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
  • Sie und Ihre Familienangehörigen bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fürsorgemitteln (Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung).
  • Sie sind nicht vorbestraft.
  • Sie wohnen in Dresden.

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
 

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Rechtliche Grundlagen

Kostenerhebung

Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes beantragen

Voraussetzungen:

• Das Kind wird  zusammen mit seinen Eltern eingebürgert.
• Es bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland (ab 16 Jahren).
• Es hat seit mindestens 4 Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder hält sich mindestens die Hälfte Ihrer Lebenszeit in Deutschland auf.
• Es ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung.
• Es beherrscht die deutsche Sprache altersgerecht in Wort und Schrift.
• Es hat Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (ab 16 Jahren).
• Es ist bereit, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
• Es ist nicht vorbestraft (ab 14 Jahren).
• Es wohnt in Dresden.

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. 

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