Anliegen & Lebenslagen - Einbürgerung
Anliegen »Einbürgerung«
Einbürgerung beantragen
Voraussetzungen für Einbürgerung:
• Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
• Sie haben seit mindestens 8 Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
• Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung (in bestimmten Fällen genügt auch eine Aufenthaltserlaubnis).
• Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Niveau „B1").
• Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (Einbürgerungstest bestanden).
• Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
• Sie und Ihre Familienangehörigen bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fürsorgemitteln (Arbeitslosengeld 2 oder Leistungen der Grundsicherung).
• Sie sind nicht vorbestraft.
• Sie wohnen in Dresden.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Hinweis: Anerkannte Flüchtlinge sowie staatenlose Personen werden bevorzugt eingebürgert. Diese müssen seit 6 Jahren in Deutschland einen rechtmäßigen Aufenthalt besitzen.
Benötigte Dokumente
- Reisepass
Benötigte Formulare
- Antrag auf Einbürgerung
- Kenntnisnahme über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Einwilligung über die Erhebung persönlicher Daten im Einbürgerungsverfahren
- Loyalitätserklärung
- Unterrichtung über die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
Hilfreiche Infoblätter
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Einbürgerung als Ehegatte oder Lebenspartner eines Deutschen beantragen
Nichtdeutsche Ehepartner eines/einer Deutschen werden bevorzugt eingebürgert.
Voraussetzungen:
- Sie bekennen sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland.
- Sie haben seit mindestens drei Jahren einen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit einem Deutschen verheiratet oder verpartnert.
- Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung (in bestimmten Fällen genügt auch eine Aufenthaltserlaubnis).
- Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (Niveau „B1").
- Sie haben Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (Einbürgerungstest bestanden).
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
- Sie und Ihre Familienangehörigen bestreiten Ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fürsorgemitteln (Arbeitslosengeld II oder Leistungen der Grundsicherung).
- Sie sind nicht vorbestraft.
- Sie wohnen in Dresden.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Benötigte Dokumente
- Reisepass
Benötigte Formulare
- Antrag auf Einbürgerung
- Loyalitätserklärung
- Erklärung zum Einbürgerungsantrag
- Unterrichtung über die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Kenntnisnahme über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Einwilligung über die Erhebung persönlicher Daten im Einbürgerungsverfahren
Hilfreiche Infoblätter
- Merkblatt über benötigte Unterlagen im Einbürgerungsverfahren
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
Kostenerhebung
Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes beantragen
Voraussetzungen:
• Das Kind wird zusammen mit seinen Eltern eingebürgert.
• Es bekennt sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland (ab 16 Jahren).
• Es hat seit mindestens 4 Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder hält sich mindestens die Hälfte Ihrer Lebenszeit in Deutschland auf.
• Es ist im Besitz einer Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis oder Freizügigkeitsbescheinigung.
• Es beherrscht die deutsche Sprache altersgerecht in Wort und Schrift.
• Es hat Grundkenntnisse über die Demokratie und die deutsche Gesellschaft (ab 16 Jahren).
• Es ist bereit, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben.
• Es ist nicht vorbestraft (ab 14 Jahren).
• Es wohnt in Dresden.
Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
Benötigte Dokumente
- Reisepass
- Schulbescheinigung
-
Einverständniserklärung zur Einbürgerung des Kindes der Personensorgeberechtigten
in der Regel Unterschrift beider Eltern unter den Antrag, bei getrenntlebenden Elternteilen wird eine Einverständniserklärung beider Eltern benötigt
Benötigte Formulare
-
Antrag auf Einbürgerung
im Antrag der Eltern -
Loyalitätserklärung
ab 16 Jahren -
Erklärung zum Einbürgerungsantrag
ab 16 Jahren -
Unterrichtung über die Mitwirkung des Landesamtes für Verfassungsschutz
ab 16 Jahren - Kenntnisnahme der Eltern über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einbürgerungsverfahren
- Einwilligung der Eltern über die Erhebung persönlicher Daten im Einbürgerungsverfahren
