Anliegen & Lebenslagen - Dresden-Pass
Anliegen »Dresden-Pass«
Pass für Geringverdiener (Dresden-Pass) beantragen
Ermöglicht Einwohnern mit geringem Einkommen kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen, Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und bei kommunalen Leistungen.
- auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden
- Pass ist grundsätzlich persönlich abzuholen
- gilt ab dem Tag der Antragstellung
Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder
- ein geringes Einkommen und Vermögen haben oder
- Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes geregelt.
Benötigte Dokumente
-
Lichtbild
je beantragtem Pass -
Personalausweis
oder - Reisepass
Optionale Dokumente
-
vollständiger Leistungsbescheid
nur für Bezieher sozialer Leistungen -
Mietvertrag und Mietzinsberechnung
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden -
Nachweis über das vorhandene Vermögen
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden -
Einkommensnachweise
wenn keine sozialen Leistungen bezogen werden
Benötigte Formulare
Hilfreiche Infoblätter
Kosten/Gebühren
Gebührenbeschreibung: kostenlos
Frist
gültig ab Tag der Ausstellung
Zuständige Organisationseinheit(en)
- SG Sozialleistungen Nord/ Besondere Personengruppen
- SG Sozialleistungen West/ Mitte/ Süd
- SG Sozialleistungen Ost
- SG Ausländer/ Aussiedler
