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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Dresden-Pass«

Pass für Geringverdiener (Dresden-Pass) beantragen

Ermöglicht Einwohnern mit geringem Einkommen kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen, Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und bei kommunalen Leistungen.

  • auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden
  • Pass ist grundsätzlich persönlich abzuholen
  • gilt ab dem Tag der Antragstellung

 Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?

Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden, die

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder
  • ein geringes Einkommen und Vermögen haben oder
  • Kinder, wenn sie aufgrund ihres Einkommens nicht zum bereits erwähnten Personenkreis gehören und in Bedarfsgemeinschaften leben, in denen nur die Eltern Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder AsylbLG beziehen.

Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes geregelt.
 

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Kosten/Gebühren

Gebührenbeschreibung: kostenlos

Frist

gültig ab Tag der Ausstellung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Rechtliche Grundlagen

Zuständig: