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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Denkmalschutzrechtliche Genehmigung«

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen

Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht für:

  • alle baulichen Veränderungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen in, an und in der Umgebung von Kulturdenkmalen und ihren Nebenanlagen
  • Abbruch von Kulturdenkmalen
  • Vorhaben, die das Erscheinungsbild verändern, wie Fassadeninstandsetzungen, Dacheindeckungen, Veränderungen der Außenanlagen (zum Beispiel Gärten, Höfe), an allen Gebäuden und ihren Nebenanlagen in Denkmalschutzsatzungsgebieten
  • Werbeanlagen und Aufschriften an Kulturdenkmalen und generell in Denkmalschutzsatzungsgebieten
  • Bodeneingriffe, zum Beispiel bei Erdarbeiten, Gewässerarbeiten

Für Vorhaben an Kulturdenkmalen und Gebäuden in Denkmalschutzsatzungsgebieten, die keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung bedürfen, sind alle für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung notwendigen Unterlagen in der Abt. Denkmalschutz einzureichen. Für diese Bauvorhaben erteilt die Abt. Denkmalschutz direkt die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen.

Nutzungsänderungen und Veräußerungen von Kulturdenkmalen sind anzuzeigen
(§ 16 SächsDschG).

Benötigte Dokumente

Optionale Dokumente

Benötigte Formulare

Hilfreiche Infoblätter

Wichtige Links

Zuständige Organisationseinheit(en)

Zuständigkeit

Rechtliche Grundlagen