Anliegen & Lebenslagen - Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Anliegen »Denkmalschutzrechtliche Genehmigung«
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung beantragen
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht für:
- alle baulichen Veränderungen, Instandsetzungen, Modernisierungen und Sanierungen in, an und in der Umgebung von Kulturdenkmalen und ihren Nebenanlagen
- Abbruch von Kulturdenkmalen
- Vorhaben, die das Erscheinungsbild verändern, wie Fassadeninstandsetzungen, Dacheindeckungen, Veränderungen der Außenanlagen (zum Beispiel Gärten, Höfe), an allen Gebäuden und ihren Nebenanlagen in Denkmalschutzsatzungsgebieten
- Werbeanlagen und Aufschriften an Kulturdenkmalen und generell in Denkmalschutzsatzungsgebieten
- Bodeneingriffe, zum Beispiel bei Erdarbeiten, Gewässerarbeiten
Für Vorhaben an Kulturdenkmalen und Gebäuden in Denkmalschutzsatzungsgebieten, die keiner bauordnungsrechtlichen Genehmigung bedürfen, sind alle für die Erteilung der denkmalschutzrechtlichen Genehmigung notwendigen Unterlagen in der Abt. Denkmalschutz einzureichen. Für diese Bauvorhaben erteilt die Abt. Denkmalschutz direkt die denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen.
Nutzungsänderungen und Veräußerungen von Kulturdenkmalen sind anzuzeigen
(§ 16 SächsDschG).
Benötigte Dokumente
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Bauzeichnung
- Ansichten des Gebäudes mit Angabe von Alt und Neu, Materialangabe, exakte Maßangaben, Geschoss-, Trauf- und Firsthöhen; Darstellung der nächsten vorhandenen Nachbargebäude beidseitig und gegenüber, mit Maßangabe von Trauf- und Firsthöhen, Fassadengliederung - farbliche Darstellung der Ansichten (Fassadenabwicklung) mind. M 1 : 100 - ggf. Fassadenabwicklung des Straßenzuges mind. M 1 : 200; als entzerrte Messbilder (mit verbindlicher Trauf- und Firsthöhe) oder Fassadenzeichnung - ggf. Straßenprofilschnitte mit Einbeziehung der gegenüberliegenden Bebauung (M 1 : 100) mit Höhenangaben der Trauf- und Firsthöhen Ansichten der geplanten oder aufgearbeiteten vorhandenen Einfriedung einschließlich Zugang (Tür) und Zufahrt (Tor) mit Tiefgarageneinfahrt und -ausfahrt unter Angabe von Baustoffen und Farben im M 1 : 50 -
Foto
(farbig, Mindestformat 10 x 15) aufgeklebt auf Format DIN A 4 und beschriftet - Fotografien des Gebäudes (alle Ansichten) oder des Bauplatzes mit Bezug zur Nachbar- bzw. gegenüberliegenden Bebauung - ggf. Fotografien der Innenräume, einschließlich Diagonalblicke, Innendetails - ggf. Fotografien der Nachbargebäude und gegenüberliegenden Bebauung (alle Ansichten) - Fotografien mit perspektivischem Blick in den Straßenraum nach beiden Seiten - ggf. fotografische Messbilder des Bestandes - Gutachten
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Kosten- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
der Maßnahme -
Baubeschreibung
mit genauen Angaben der geplanten Maßnahmen und der vorgesehenen Materialien (auch auf Ansichtszeichnungen benennen) -
Lageplan (Maßstab 1:500)
oder - Lageplan (Maßstab 1:1000)
Optionale Dokumente
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Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers
schriftlich, wenn Antragsteller nicht Eigentümer
Benötigte Formulare
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Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
für Maßnahmen an, in und der Umgebung von Kulturdenkmalen (nach § 12 Abs. 1 und 2, §§ 13 und 14 SächsDSchG) oder -
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung für Maßnahmen im Geltungsbereich von Denkmalschutzsatzungsgebieten
für Maßnahmen, für die nach der jeweiligen Satzung Genehmigungen erforderlich sind (nach § 21, § 12 Abs. 1 und 2, §§ 13 und 14 SächsDSchG)
Hilfreiche Infoblätter
Wichtige Links
Zuständige Organisationseinheit(en)
Zuständigkeit
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen (Sächsisches Denkmalschutzgesetz – SächsDSchG)
(§ 4) - Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Elbhänge
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Blasewitz/Striesen-Nordost
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Weißer Hirsch/Oberloschwitz
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Dresden Radeberger Vorstadt -Preußisches Viertel-
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Löbtau
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Plauen
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Historischer Dorfkern Laubegast
- Satzung der Landeshauptstadt Dresden für das Denkmalschutzgebiet Siedlung Briesnitz
