Anliegen & Lebenslagen - Denkmalschutz: Steuerliche Bescheinigung
Anliegen »Denkmalschutz: Steuerliche Bescheinigung«
Das Einkommensteuergesetz räumt Eigentümern von Baudenkmälern unter bestimmten Voraussetzungen erhöhte Abschreibungen im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ein.
- Nach §§ 7 i, 10 f und 11 des EStG können erhöhte Abschreibungen für Aufwendungen geltend gemacht werden, die für den Erhalt oder die sinnvolle Nutzung eines Kulturdenkmales nötig sind, um das äußere Erscheinungsbild eines Denkmalschutzgebietes zu erhalten.
- Die Bescheinigung gemäß § 10 g des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Kulturgütern, wenn diese weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
