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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Zweitwohnungssteuer«

Auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 24. Februar 2005 eine Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Landeshauptstadt Dresden beschlossen.

Zuständig: