Anliegen & Lebenslagen - Winterdienst
Anliegen »Winterdienst«
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Nach dem Sächsischen Straßengesetz sind die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet, öffentliche Straßen und Wege vom Schnee zu beräumen und bei Glätte zu streuen.
Zum Haupt- und Nebenstreckennetz, das der städtische Winterdienst mit beauftragten Partnern betreut, gehören insgesamt 750 Kilometer Straßen. Das ist rund die Hälfte des gesamten Netzes. Die Tourenpläne umfassen vorrangig Hauptverkehrsadern, wichtige Straßen in den Höhenlagen der Stadt und Strecken mit stärkerem Gefälle, die insbesondere auch vom Busverkehr genutzt werden.
Die Anliegerpflichten sind in der Winterdienst-Anliegersatzung geregelt.
Danach haben Anlieger u.a. öffentliche Gehwege und Treppen werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr vom Schnee zu beräumen und bei Glätte abzustumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, sind diese Arbeiten tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen.
Zum Schutz der Umwelt ist der Einsatz von Streusalz durch die Anlieger dabei grundsätzlich verboten; nur in Ausnahmefällen darf Steinsalz oder salzhaltiges Granulat an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen verwendet werden. Auch schmutzende Stoffe, wie Asche und Kohlengrus, dürfen nicht zum Abstumpfen eingesetzt werden; Sand, Splitt und Granulat hingegen sind erlaubt.
Bitte wenden Sie sich an:
Straßen- und Tiefbauamt
Abteilung Straßeninspektion
Sachgebiet Straßenunterhaltung und -betrieb
Telefon 0351-4889815
Telefax 0351-4889813
- Winterdienst-Anliegersatzung (*.pdf, 15 KB)
Winterdienst in öffentlichen Grünanlagen
Für den Winterdienst auf ausgewählten Parkwegen ist die Abteilung Leistungsmanagement und Vergabe Grün des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zuständig.
Telefon 0351-4887001
Telefax 0351-4887003
Verstöße gegen die Winterdienst- und Straßenreinigungspflichten stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Darüber hinaus kann bei Gefahr im Verzug eine Ersatzvornahme veranlasst werden.
Kontrollen erfolgen durch:
die Abteilung Gemeindlicher Vollzugsdienst
des Ordnungsamtes
Telefon 0351-4886360
Telefax 0351-4886363
und durch das
Straßen- und Tiefbauamt
Abteilung Straßeninspektion
Sachgebiet Straßenunterhaltung und -betrieb
Telefon 0351-4889815
Telefax 0351-4889813

