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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Straßenbaubeiträge«

Die Landeshauptstadt Dresden erhebt bei bestimmten Erschließungsmaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum (z. B. dem Bau von Fahrbahnen, Fußwegen, Parkflächen)  Beiträge von den Anliegern.

Wann und in welcher Höhe Beiträge erhoben werden, regelt die Erschließungsbeitragssatzung.

Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit auch für den Ausbau von Verkehrsanlagen Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatung erhoben. Diese hat der Stadtrat am 28.01.2010 mit der Aufhebungssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben.  

Die Abteilung Verwaltung des Straßen- und Tiefbauamtes bearbeitet die Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Sie erteilt Auskünfte und bearbeitet Widersprüche zu Straßenausbaubeiträgen und Erschließungsbeiträgen. Bitte wenden Sie sich an das

Sachgebiet Erschließungs- und Straßenbaubeiträge
Straßen- und Tiefbauamt

Telefon 0351-4883744
Telefax 0351-4883811