Anliegen & Lebenslagen - Freizügigkeit für Unionsbürger und Schweizer Bürger
Anliegen »Freizügigkeit für Unionsbürger und Schweizer Bürger«
Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union* und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Nach Maßgabe des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz).
Dasselbe gilt für Staatsangehörige der EWR-Staaten**.
Die Staatsangehörigen der Beitrittsstaaten *** genießen ein eingeschränktes Freizügigkeitsrecht. Sie dürfen eine Beschäftigung nur mit Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit ausüben.
* Belgien, Estland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
** Norwegen, Island, Liechtenstein
*** Bulgarien, Rumänien
Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keiner Erlaubnis. Ihnen wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt, wenn sie freizügigkeitsberechtigt sind. Hierzu wird bei der meldebehördlichen Anmeldung in der Zentralen Pass- Meldestelle ein Erhebungsbogen für Unionsbürger ausgegeben. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt. Ihnen wird von Amts wegen eine Aufenthaltskarte ausgestellt, wenn sie freizügigkeitsberechtigt sind.
Die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht, der Aufenthaltskarte und des Visums sind gebührenfrei.
Unionsbürgern, ihren Familienangehörigen und Lebenspartnern, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, wird auf Antrag ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigt, wenn der Aufenthalt zuletzt nach dem Freizügigkeitsgesetz EU rechtmäßig war.
Staatsangehörige der Schweiz: für Schweizer gelten aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der EU und der Schweizerischen Eidgenossenschaft besondere Regelungen. Für die Einreise besteht keine Visumspflicht, jedoch für den Aufenthalt muss eine Erlaubnis beantragt werden.
- Erhebungsbogen für Unionsbürger (*.pdf, 15 KB)
