Anliegen & Lebenslagen - Erschließungsverträge, Straßen
Anliegen »Erschließungsverträge, Straßen«
Sowohl die Planung zur straßenbaulichen Erschließung von gewerblichen als auch die von Wohngrundstücken oder -gebieten wird vom Sachgebiet Baustandorte der Abteilung Planungs- und Bausteuerung des Straßen- und Tiefbauamtes begleitet.
Telefon: 0351-4884317
Telefax: 0351-4884377
Die Herstellung von Gehwegüberfahrten zur Erschließung einzelner Grundstücke (Grundstückseinfahrten) bedarf einer Genehmigung durch das Straßen- und Tiefbauamt. Sie wird in der Abteilung Verwaltung des Straßen- und Tiefbauamtes bearbeitet.
- Grundstückseinfahrten (Anliegen)
