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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Erschließungsverträge, Straßen«

Sowohl die Planung zur straßenbaulichen Erschließung  von gewerblichen als auch die von Wohngrundstücken oder -gebieten wird vom Sachgebiet Baustandorte der Abteilung Planungs- und Bausteuerung des Straßen- und Tiefbauamtes begleitet.

Telefon: 0351-4884317
Telefax: 0351-4884377

Die Herstellung von Gehwegüberfahrten zur Erschließung einzelner Grundstücke (Grundstückseinfahrten) bedarf einer Genehmigung durch das Straßen- und Tiefbauamt. Sie wird in der Abteilung Verwaltung des Straßen- und Tiefbauamtes bearbeitet.