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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Bürgerbegehren und Bürgerentscheide«

Mit In-Kraft-Treten der Sächsischen Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen am 1. Mai 1993 bekamen die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen erstmals Gelegenheit, direkten Einfluss auf die Entscheidungen auf kommunaler Ebene zu nehmen. Als Facetten sachunmittelbarer Demokratie bietet die Sächsische Gemeindeordnung neben dem Einwohnerantrag, die Möglichkeit mittels Bürgerbegehrens einen  Bürgerentscheid zu beantragen.

Das Unterschriftenquorum für Bürgerbegehren wurde gesenkt!

Am 9. November 2006 beschloss der Stadtrat die Senkung des Unterschriftenquorums für Bürgerbegehren.

Nunmehr muss gemäß der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden ein Bürgerbegehren nicht mehr von 15 %, sondern nur noch von mindestens 5 % der wahrberechtigten Dresden Bürger in Form von Unterschriftenlisten unterzeichnet sein, eine mit JA oder NEIN zu entscheidende Fragestellung und einen Kostendeckungsvorschlag enthalten. Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet der Stadtrat. Ist das Bürgerbegehren zulässig, so ist der Bürgerentscheid innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Näheres dazu regelt die am 8. Juni 2006 vom Stadtrat beschlossene Bürgerentscheidsatzung, die auch als Broschüre in der Reihe "Stadtrecht für jedermann" in allen Informationsstellen der Rathäuser, Ortsämter, Bürgerbüros und örtlichen Verwaltungsstellen der Ortschaften kostenlos erhältlich ist und hier auch zum Download bereit liegt (siehe Ende der Seite).

Ein Bürgerentscheid kann über alle Fragen durchgeführt werden, für die der Stadtrat zuständig ist. Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Stadtrates gleich.

Bei einem Bürgerentscheid ist die Frage in dem Stinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen mit JA bzw. NEIN beantwortet wurde und diese Mehrheit mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten beträgt. Wird diese erforderliche Mehrheit nicht erreicht, entscheidet der Stadtrat.

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
  • Hauptsatzung der Landeshauptstadt Dresden
  • Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz - KomWG)
  • Verordnung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalordnung - KomWO)
  • Verordung des Staatsministeriums des Innern zur Durchführung von Bürgerentscheiden
  •  Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Durchführung von Einwohneranträgen, Bürgerbegehren sowie Bürgerentscheiden (Bürgerentscheidsatzung).

Zuständig: