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Anliegen & Lebenslagen - Aufenthaltserlaubnis

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Anliegen »Aufenthaltserlaubnis «

Die Aufenthaltserlaubnis wird grundsätzlich nur zu einem bestimmten Aufenthaltszweck von der Ausländerbehörde auf Antrag erteilt und verlängert. Die Geltungsdauer ist stets befristet. Die Entscheidungen sind in der Regel gebührenpflichtig. Zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis müssen in der Regel folgende Voraussetzungen vorliegen: 

  • erfüllte Passpflicht
  • Einreise mit erforderlichem Visum 
  • geklärte Identität und ggf. Staatsangehörigkeit
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen.

Das Aufenthaltsgesetz räumt für folgende Aufenthaltszwecke ein Aufenthaltsrecht ein:

  • Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung 
  • Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
  • Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
  • Aufenthalt aus familiären Gründen.

Die Aufenthaltszwecke erfordern zum Teil unterschiedliche Voraussetzungen, welche durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen nachzuweisen sind.

Bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird die ordnungsgemäße Teilnahme an einem Integrationskurs berücksichtigt, sofern eine Verpflichtung zur Teilnahme bestand.

Zuständig: