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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Bäume: Anträge & Schutzmaßnahmen«

Nach der Gehölzschutzsatzung sind Bäume (d. h. Nadel- und Laubbäume, einschließlich Obstbäume) - neben Großsträuchern, freiwachsenden Hecken und Klettergehölzen - ab einer bestimmten Größe geschützt.
Das Fällen von Bäumen, wesentliche Kronenschnitte sowie Veränderungen des Standortes bedürfen einer Genehmigung durch das Umweltamt (s. auch unten). Ausnahmen gelten für mit Gebäuden bebaute Grundstücke (seit 19.10.2010), Wälder, Baumschulen, Obstplantagen, Wasserrückhalteanlagen und Kleingärten.

Rechtslage seit dem 19.10.2010 

Durch eine Änderung der Rechtsgrundlage gilt die Gehölzschutzsatzung auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nur noch teilweise. Schutzvorschriften in anderen Gesetzen bleiben davon unberücksichtigt. Das Informationsblatt Gehölzschutzrecht gibt dazu einen Überblick

Beratung, Anträge & Genehmigungen 

  • Fachberatung rund um Gehölze und zur Gehölzschutzsatzung (Standorteignung, Artenspektrum, Sturmsicherheit, Nachbarschaftsangelegenheiten), 
  • Anträge auf Ausnahmegenehmigungen (Online beantragen):

Geschützte Gehölze im Baugenehmigungsverfahren/Genehmigungsfreistellung

Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist mit dem Bauantrag bzw. den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung eine Erklärung zu geschützten Baumbeständen einzureichen.

Darin ist vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser zu bestätigen,

  • dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
  • dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.

Das entsprechende Formular finden Sie hier:

Das Informationsblatt 16 "Gehölzschutz" wird zur Zeit überarbeitet und steht nicht zum Download bereit.

Bitte wenden Sie sich an das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802.

Folgende Informationsblätter geben Hinweise zum Gehölzschutz bei Baumaßnahmen:

Standortgerechte Baumarten

Über Jahrhunderte hinweg haben Gehölze zusammen mit anderen Pflanzen und Tieren stabile Naturkreisläufe entwickelt.
Nichteinheimische Gehölze haben für dieses Funktionsnetz oft keine Bedeutung; mitunter üben sie sogar störenden Einfluss aus. Andererseits sind solche Standortbedingungen wie Bodenbefestigungen, Haus- und Grundstücksgrößen, Leitungen, Belichtungen u. v. a. m. sowie die zu erwartenden Größen der jeweiligen Bäume und Sträucher zu beachten.
Gehölze sollten daher stets passend zum Standort gewählt werden.

Das Umweltamt bietet einige Informationsblätter an:

Straßenbäume

Für die Pflege von Straßenbäumen ist die Abteilung Leistungsmanagement/Vergabe Grün des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zuständig.

Die Grünplanung im Zusammenhang mit Straßenrekonstruktionen oder Umfeldverbesserungen übernimmt die Abteilung Planung, Entwurf, Neubau.
Diese bearbeitet außerdem Spendenangelegenheiten für Straßenbäume und Verkehrsgrün im öffentlichen Bereich über den Fonds Stadtgrün.

Nach der Gehölzschutzsatzung ist es verboten, Straßenbäume als Werbeträger zu nutzen (siehe dazu das Anliegen Werbeanlagen).

Beratung, Genehmigung und Anträge

Umweltamt
Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde
Sachgebiet Gehölzschutz/Bauordnung

 
Grunaer Str. 2
2. Etage, Zi. N 105
 
0351-488 6181
 
0351-488 6183