Anliegen & Lebenslagen - Bäume: Anträge & Schutzmaßnahmen
Anliegen »Bäume: Anträge & Schutzmaßnahmen«
Nach der Gehölzschutzsatzung sind Bäume (d. h. Nadel- und Laubbäume, einschließlich Obstbäume) - neben Großsträuchern, freiwachsenden Hecken und Klettergehölzen - ab einer bestimmten Größe geschützt.
Das Fällen von Bäumen, wesentliche Kronenschnitte sowie Veränderungen des Standortes bedürfen einer Genehmigung durch das Umweltamt (s. auch unten). Ausnahmen gelten für mit Gebäuden bebaute Grundstücke (seit 19.10.2010), Wälder, Baumschulen, Obstplantagen, Wasserrückhalteanlagen und Kleingärten.
- Gehölzschutzsatzung abrufen (*.pdf, 161 KB)
Rechtslage seit dem 19.10.2010
Durch eine Änderung der Rechtsgrundlage gilt die Gehölzschutzsatzung auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken nur noch teilweise. Schutzvorschriften in anderen Gesetzen bleiben davon unberücksichtigt. Das Informationsblatt Gehölzschutzrecht gibt dazu einen Überblick
- Informationsblatt Gehölzschutzrecht (*.pdf, 271 KB)
Beratung, Anträge & Genehmigungen
- Fachberatung rund um Gehölze und zur Gehölzschutzsatzung (Standorteignung, Artenspektrum, Sturmsicherheit, Nachbarschaftsangelegenheiten),
- Anträge auf Ausnahmegenehmigungen (Online beantragen):
Geschützte Gehölze im Baugenehmigungsverfahren/Genehmigungsfreistellung
Im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben ist mit dem Bauantrag bzw. den Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung eine Erklärung zu geschützten Baumbeständen einzureichen.
Darin ist vom Bauherrn und dem Entwurfsverfasser zu bestätigen,
- dass auf dem Baugrundstück keine geschützten Gehölze vorhanden sind oder
- dass alle auf dem Baugrundstück und auf den jeweils 5 m breiten angrenzenden Flächen des Nachbargrundstückes vorhandenen geschützten Gehölze in den Bauvorlagen dargestellt sind.
Das entsprechende Formular finden Sie hier:
- Erklärung zu geschützten Baumbeständen (*.pdf, 173 KB)
Das Informationsblatt 16 "Gehölzschutz" wird zur Zeit überarbeitet und steht nicht zum Download bereit.
Bitte wenden Sie sich an das Bauherren-Service-Telefon unter der Nr. 0351-488 1802.
Folgende Informationsblätter geben Hinweise zum Gehölzschutz bei Baumaßnahmen:
- Informationsblatt des Umweltamtes abrufen (*.pdf, 203 KB)
- Informationsblatt zum Verlegen von Leitungen im Wurzelbereich aufrufen (*.pdf, 110 KB)
Standortgerechte Baumarten
Über Jahrhunderte hinweg haben Gehölze zusammen mit anderen Pflanzen und Tieren stabile Naturkreisläufe entwickelt.
Nichteinheimische Gehölze haben für dieses Funktionsnetz oft keine Bedeutung; mitunter üben sie sogar störenden Einfluss aus. Andererseits sind solche Standortbedingungen wie Bodenbefestigungen, Haus- und Grundstücksgrößen, Leitungen, Belichtungen u. v. a. m. sowie die zu erwartenden Größen der jeweiligen Bäume und Sträucher zu beachten.
Gehölze sollten daher stets passend zum Standort gewählt werden.
Das Umweltamt bietet einige Informationsblätter an:
- Bäume für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke (*.pdf, 83 KB)
- Pflanzen und Pflege von jungen Bäumen (*.pdf, 24 KB)
- Einheimische Gehölze (*.pdf, 186 KB)
- Begrünen von Fassaden (*.pdf, 194 KB)
- Misteln an Bäumen (*.pdf, 100 KB)
Straßenbäume
Für die Pflege von Straßenbäumen ist die Abteilung Leistungsmanagement/Vergabe Grün des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft zuständig.
Die Grünplanung im Zusammenhang mit Straßenrekonstruktionen oder Umfeldverbesserungen übernimmt die Abteilung Planung, Entwurf, Neubau.
Diese bearbeitet außerdem Spendenangelegenheiten für Straßenbäume und Verkehrsgrün im öffentlichen Bereich über den Fonds Stadtgrün.
- Anliegen Fonds Stadtgrün (Anliegen)
Nach der Gehölzschutzsatzung ist es verboten, Straßenbäume als Werbeträger zu nutzen (siehe dazu das Anliegen Werbeanlagen).
- Anliegen Werbeanlagen (Anliegen)
Beratung, Genehmigung und Anträge
Umweltamt
Abteilung Untere Immissionsschutz- und Abfallbehörde
Sachgebiet
Gehölzschutz/Bauordnung
- Grunaer Str. 2
2. Etage, Zi. N 105 - 0351-488 6181
- 0351-488 6183
- umwelt.recht2.de
