Anliegen & Lebenslagen - Melderegisterauskunft
Anliegen »Melderegisterauskunft«
Bei einer Melderegisterauskunft wird die neue Anschrift von Einwohnern mitgeteilt, die innerhalb von Dresden umgezogen oder aus Dresden weggezogen sind.
Mündliche Melderegisterauskünfte (Gebühr: 5 Euro) können an Privatpersonen bei persönlicher Vorsprache gegeben werden.
Ansprechpartner:
- Bürgerbüros (Anliegen)
- Meldestellen (Anliegen)
Eine schriftliche einfache Melderegisterauskunft ist mit 5,50 Euro gebührenpflichtig. Bitte fügen Sie Ihrer Anfrage diesen Betrag entweder als Verrechnungsscheck bei oder geben Sie Ihre Bankverbindung an und erteilen Einzugsermächtigung. Außerdem legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei.
Zuständig
Einwohner- und Standesamt
Abteilung Pass- und Meldewesen
Sachgebiet Meldewesen
PF 12 00 20
01001 Dresden
- Telefonnummer
- 0351-4886418
- Faxnummer
- 0351-4886433
Bei Anfragen per E-Mail oder Fax beachten Sie bitte, dass Sie Ihren vollständigen Namen und Ihre Postanschrift mitteilen, da die Anfragen nur schriftlich auf dem Postweg beantwortet werden. Geben Sie dazu bitte Ihre Bankverbindung an und erteilen Einzugsermächtigung für die Auskunftsgebühr in Höhe von 5,50 Euro. Bitte vermerken Sie Ihre E-Mailadresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.
- E-Mail Adresse
- einwohnerregister@dresden.de
Die „online-Auskunft" (elektronische Melderegisterauskunft - eMA) können zurzeit nur registrierte Kunden nutzen, die häufiger Anfragen stellen (Gebühr: 4,50 Euro je Auskunft).
- Registrierung Neukunden und Einzugsermächtigung (*.pdf, 47 KB)
Für registrierte Kunden, die regelmäßig eine Vielzahl Anfragen stellen, steht außerdem die „Automatisierte Sammelauskunft“ (ASA) zur Verfügung
(Gebühr: 4,50 Euro je Auskunft).
Sie können folgende Unterlagen per E-Mail unter dem Bezug „ASA - eMA“ anfordern:
- Datensatzbeschreibung ASA
- Aktuelles Straßenverzeichnis für die Konsolidierung Ihrer Adress-Daten für die ASA
- E-Mail Adresse
- einwohnerregister@dresden.de

