Anliegen & Lebenslagen - Lohnsteuerkartenangelegenheiten
Anliegen »Lohnsteuerkartenangelegenheiten«
Achtung!
Änderung der Zuständigkeit und der Verfahrensweise für die Ausstellung und Änderung von Lohnsteuerkarten ab 01.01.2011:
Die Lohnsteuerkarten 2010 sind auch für 2011 gültig.
Wird 2011 eine Lohnsteuerkarte benötigt, da für 2010 noch keine ausgestellt wurde oder wird eine Ersatzlohnsteuerkarte benötigt, so stellt Ihnen das Finanzamt eine Lohnsteuerbescheinigung aus.
Ab 01.01.2011 werden sämtliche mit Lohnsteuerkarten im Zusammenhang stehende Angelegenheiten, wie z. B. Änderungen, nur noch beim für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt (Dresden I, II oder III) durchgeführt.
Weitere Informationen erhalten Sie in anschließender Presseinformation des Einwohner- und Standesamtes Dresden und dem Informationsblatt des Bundesministeriums für Finanzen.
- Presseinformation Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 390 KB)
- Informationsblatt des Bundesministeriums für Finanzen (*.pdf, 78 KB)
