Anliegen & Lebenslagen - Straßenreinigung
Anliegen »Straßenreinigung«
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt. Diese verpflichtet Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Straßen. Verstöße gegen die Reinigungspflicht stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
- Straßenreinigungssatzung abrufen (*.pdf, 22 KB)
- Straßenreinigungsgebührensatzung abrufen (*.pdf, 1418 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung:
- Festsetzung der Straßenreinigungsgebühr 2008 (*.pdf, 72 KB)
- Kontrolle der Anliegerpflichten und Ahndung von Pflichtverletzungen erfolgt durch das Ordnungsamt, Abt. Gemeindlicher Vollzugsdienst
Bestimmte Straßen oder Straßenabschnitte sind an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen. Für die Reinigung sind die vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft beauftragten Firmen zuständig. Nach der Straßenreinigungsgebührensatzung fallen für die Anliegergrundstücke Straßenreinigungsgebühren an.
- Die Reinigungsdaten können der Broschüre "Straßenreinigungskalender" entnommen oder hier online abgefragt werden.
Für die Koordinierung der öffentlichen Straßenreinigung, einschließlich Laubbeseitigung und Papierkorbentleerung, ist die Abteilung Abfallwirtschaft/Stadtreinigung, Sachgebiet Stadtreinigung, zuständig. Informationen finden Sie auf den Seiten des Amtes.
Die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr und Bearbeitung von Widersprüchen gegen Gebührenbescheide liegt im Aufgabenbereich der Abteilung Grundbesitzabgaben, Sachgebiet Straßenreinigung.
Für den Winterdienst gilt für die Anlieger die Winterdienst-Anliegersatzung.
- Winterdienst-Anliegersatzung (*.pdf, 15 KB)
