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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Jugendhilfe«

Das Jugendamt nimmt die gesetzlich bestimmten und zugewiesenen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr.
Es besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes mit dem Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen.

Aufgaben, Rechte und Pflichten regelt die Jugendamtssatzung, die hier zum Download bereitliegt:

Hier finden Sie die Geschäftsordnung des Jugendhilfeausschusses:

Zuständig: