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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Kostensatzung«

Für bestimmte Amtshandlungen, von der beglaubigten Kopie bis hin zur Baumfällgenehmigung, erhebt die Landeshauptstadt Dresden Gebühren. Die Höhe der in Rechnung gestellten Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten regelt die Kostensatzung, die hier zum Download bereitliegt:

Kostensatzung abrufen (*.pdf, 157 KB)

Zuständig: