Anliegen & Lebenslagen - Zusatzförderung
Anliegen »Zusatzförderung«
Vermieter, denen mit Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank GmbH ein Sanierungsdarlehen (MB 10/ Grundförderung) gewährt wurde, erhalten abhängig vom Einkommen des Mieters einen Zuschuss zur Miete, den der Mieter beantragen muss.
Die Höhe des Zuschusses errechnet sich aus der Differenz zwischen der Nettokaltmiete nach der Sanierung und der zumutbaren Nettokaltmiete.
Der Erhalt einer Zusatzförderung schließt den gleichzeitigen Erhalt von Wohngeld nicht aus. Die Zusatzförderung wird bei der Wohngeldermittlung als Leistung auf den Wohngeldanspruch angerechnet.
Für die Antragstellung auf Zusatzförderung gilt:
- Den Erstantrag erhalten Sie vom Vermieter Ihrer Wohnung.
- Den Wiederholungsantrag stellen Sie ausschließlich in der Abteilung Wohngeld (Junghansstraße 2, 01277 Dresden)
Folgende Formulare und Informationsblätter (im *pdf-Format) bieten wir Ihnen zum Download:
Wiederholungsantrag (33 KB)
Verdienstbescheinigung 26 KB)
Einkommenserklärung (39 KB)
Erläuterung zur Einkommenserklärung (25 KB)
Ausführliche Informationen finden Sie im Themenbereich "Leben, Arbeiten, Wohnen" unter Wohngeld.
