Anliegen & Lebenslagen - Dresden-Pass
Anliegen »Dresden-Pass«
Was ist der Dresden-Pass?
Der Dresden-Pass ermöglicht Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem Einkommen den kostengünstigeren Besuch kultureller Einrichtungen der Landeshauptstadt und des Freistaates Sachsen in der Stadt Dresden, die Inanspruchnahme von Ermäßigungen bei der Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) und bei kommunalen Leistungen. Auch für Kinder kann der Dresden-Pass beantragt werden.
- Faltblatt Dresden-Pass abrufen (*.pdf, 464 KB)
Wer hat Anspruch auf einen Dresden-Pass?
Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in Dresden, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld nach SGB II bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen
- oder ein geringes Einkommen und Vermögen haben.
Die genauen Anspruchsvoraussetzungen sind in der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes geregelt.
- Richtlinie abrufen (*.pdf, 169 KB)
Antrag
Der Antrag wird persönlich im zuständigen Sachgebiet Sozialleistungen des Sozialamtes gestellt. Der Dresden-Pass ist persönlich abzuholen.
- Antrag abrufen (*.pdf, 18 KB)
Ermäßigungen bei der DVB
Zur Beantragung einer ABO-Monatskarte füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und reichen es im Kundenzentrum der Dresdner Verkehrsbetriebe AG, Postplatz 1, 01067 Dresden ein. Für den Vertragsabschluss müssen Sie außerdem ein gültiges Personaldokument und einen aktuellen Bankverbindungsnachweis vorlegen.
- Antrag für eine ABO-Monatskarte der DVB (*.pdf, 79 KB)
Wer kein Abonnement wünscht, kann aller vier Monate im zuständigen Sachgebiet Sozialleistungen maximal vier Wertmarken mit einem Wert von jeweils acht Euro abholen. Jede Wertmarke ist nur für den Monat gültig, für den sie ausgestellt ist. Beim Kauf einer Zeitkarte in einem Service-Center der DVB AG kann die Wertmarke eingelöst werden.
Vergünstigte Mehrfahrtenkarten
Für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wird zusätzlich ein Sonderticket für 4 Einzelfahrten zu einem reduzierten Preis von 4,50 EUR angeboten.
Dieses Modellprojekt wurde am 11. Dezember 2009 durch den Dresdner Stadtrat beschlossen und wird gemeinsam mit der TU Dresden und der DVB AG als zusätzliches Angebot des Dresden-Passes durchgeführt.
Ab dem 1. Januar 2010 können die Sondertickets in den Service-Centern der DVB AG erworben werden.
Die Nutzung ist ausschließlich in der Tarifzone Dresden und nur mit gültigem Dresden-Pass möglich.
Zuständig:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers:
- Dresden-Nord für die Ortsamtsbereiche Neustadt, Pieschen, Klotzsche und die Ortschaften Weixdorf, Langebrück und Schönborn sowie für besondere Personengruppen im gesamten Stadtgebiet(wohnungslose Bürgerinnen und Bürger in Dresden)
Bürgerstraße 63 (Hinterhaus), 01127 Dresden,
Telefon 4 88 55 21 - Dresden-West/Mitte/Süd für die Ortsamtsbereiche Altstadt, Plauen, Cotta und die Ortschaften Cossebaude, Mobschatz, Oberwartha, Gompitz und Altfranken
Lübecker Straße 121, 01157 Dresden,
Telefon 4 88 57 11 - Dresden-Ost für die Ortsamtsbereiche Loschwitz, Blasewitz, Leuben, Prohlis und die Ortschaft Schönfeld-Weißig
Hertzstraße 23, 01257 Dresden,
Telefon 4 88 81 71 - Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem AsylbLG stellen den Antrag im Sachgebiet Ausländer/Aussiedler
Junghansstraße 2, 01277 Dresden,
Telefon 4 88 48 21
Sprechzeiten: Di, Do 8-12 und 14-18 Uhr

