Anliegen & Lebenslagen - Kindergarten: Ärztliche Untersuchungen
Anliegen »Kindergarten: Ärztliche Untersuchungen«
Die Kindergartenuntersuchung ist eine kinderärztliche Beurteilung des Entwicklungsstandes aller 3-4-jährigen Kinder (auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 29.12.2005).
Die Zunahme von Entwicklungsauffälligkeiten unserer Kinder, die zu Verhaltensproblemen und Lernstörungen führen können, war in Sachsen Anlass, diese Untersuchung einzuführen. Alle Kindertagesstätten sind verpflichtet, sie anzubieten. Über die Teilnahme ihres Kindes entscheiden die Eltern/Sorgeberechtigten.
Ziele
- Erkennen gesundheitlicher Einschränkungen und Entwicklungsstörungen, Beurteilung des Seh- und Hörvermögens, der Sprache sowie der Grob- und Feinmotorik
- individuelle Beratung der Eltern und der Erzieherinnen der Kindertageseinrichtung, um eine optimale Entwicklung des Kindes bis zum Schuleintritt zu ermöglichen
- anonyme Datenerfassung und -auswertung für die Gesundheitsberichterstattung in Sachsen
Durchführung
- Information der Eltern/Sorgeberechtigten über den Termin der Untersuchung mit Ausgabe der Fragebögen durch die Kindertageseinrichtung
- einmalige Untersuchung der Kinder im 4. Lebensjahr, ca. 2 Jahre vor Schulbeginn
- Unterlagen, die zum Untersuchungstermin benötigt werden:
- Fragebogen mit Unterschrift der Eltern/Sorgeberechtigten (im verschlossenen Umschlag)
- Impfausweis (nur zur Beratung)
- Vorsorgeheft
- Einzeluntersuchung in geeigneten Räumlichkeiten der Kindertageseinrichtung
- Anwesenheit der Eltern/Sorgeberechtigten bei der Untersuchung ist möglich oder die Erzieherin kann von den Eltern dazu bevollmächtigt werden
Inhalt
- spielerische Untersuchung mit
- Seh- und Hörtest
- Beurteilung motorisch-koordinativer Leistungen sowie feinmotorischer Fertigkeiten
- Überprüfung von sprachlichen Fähigkeiten
- schriftliche und vertrauliche Mitteilung des Untersuchungsergebnisses an die Eltern/Sorgeberechtigten
- Beratung über Fördermöglichkeiten bei medizinisch auffälligen Befunden
- Beratung über fehlende oder anstehende Impfungen gemäß Empfehlung der Sächsischen Impfkommission
- Hinweis auf fehlende oder anstehende Vorsorgeuntersuchungen (U8, U9) beim Kinderarzt
- Beratung der ErzieherInnen zu allgemeinen gesundheitsfördernden Maßnahmen im Kindergarten
- medizinische Befunde und Informationen sowie personengebundene Daten unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht
