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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Überschwemmung, Elbe«

Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes dient dem Schutz vor Hochwassergefahren durch:

  • den Erhalt oder die Verbesserung der ökologischen Strukturen des Gewässers und seiner Überflutungsflächen,
  • die Verhinderung erosionsfördernder Eingriffe,
  • den Erhalt oder die Rückgewinnung natürlicher Rückhalteflächen,
  • Regelungen zum schadlosen Hochwasserabfluss.

Es gelten:

  • das rechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Elbe für ein hundertjährliches Hochwasser (9,24 m am Pegel Dresden), rechtswirksam seit 25. Oktober 2004 und
  • die Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000.

Die Verordnung vom 11. Mai 2000 finden Sie hier:

Zuständig: