Anliegen & Lebenslagen - Trinkwasser, wasserrechtliche Befreiung
Anliegen »Trinkwasser, wasserrechtliche Befreiung«
Um von den Verboten gemäß der Trinkwasserschutzzonenverordnungen für Wasserschutzgebiete in Dresden befreit zu werden, bedarf es nach Paragraph 48 Abs. 8 SächsWG einer wasserrechtlichen Befreiung.
Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:
(siehe Formular B 13)