Anliegen & Lebenslagen - Grundwasser, temporäre Absenkung
Anliegen »Grundwasser, temporäre Absenkung«
Das Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser mit dem Ziel der Absenkung von Grundwasser bei temporären Vorhaben bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG.
Das Antragsverfahren für diese temporären Vorhaben richtet sich nach deren Dauer.
- bei Vorhaben von bis zu 6 Wochen siehe Formular B 8.1
- bei Vorhaben von mehr als 6 Wochen siehe Formular B 8.2
Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten und die Formulare finden sich unter:
