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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Grundwasser, temporäre Absenkung«

Das Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten von Grundwasser mit dem Ziel der Absenkung von Grundwasser bei temporären Vorhaben bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG.

Das Antragsverfahren für diese temporären Vorhaben richtet sich nach deren Dauer.

  • bei Vorhaben von bis zu 6 Wochen siehe Formular B 8.1
  • bei Vorhaben von mehr als 6 Wochen siehe Formular B 8.2

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten und die Formulare finden sich unter:

Zuständig: