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Anliegen & Lebenslagen

Anliegen »Grundwasser, Aufstauen, Absenken, Umleiten (dauerhaft)«

Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür geeignet oder bestimmt sind, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG, wenn dauerhafte Einwirkungen auf das Grundwasser entstehen.

Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:

Zuständig: