Anliegen & Lebenslagen - Grundwasser, Aufstauen, Absenken, Umleiten (dauerhaft)
Anliegen »Grundwasser, Aufstauen, Absenken, Umleiten (dauerhaft)«
Das Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür geeignet oder bestimmt sind, bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach den Paragraphen 2, 3 und 7 WHG, wenn dauerhafte Einwirkungen auf das Grundwasser entstehen.
Nähere Hinweise zu den Antragsmodalitäten finden sich unter:
